Die häufigsten Rechtsformen im Überblick
Private Company Limited by Shares (kurz: Limited)
Die englische Private Company Limited by Shares (Ltd.) - besser bekannt unter dem Begriff "Limited" - ist bei Existenzgründern beliebt vor allem wegen:
der im Vergleich zur GmbH mitunter schnelleren Gründung und
der Möglichkeit einer Gründung ohne das für eine GmbH-Gründung nötige Stammkapital von mindestens 25.000 Euro.
Die Limited kann, wie die GmbH, zu jedem legalen Zweck gegründet werden und die Gründung selbst ist vergleichsweise einfach. Den Gründungsaufwand nehmen dem Gründer in der Regel spezialisierte Berater ab. Üblich ist es, einen inländischen Dienstleister zu beauftragen, der mit einer Anwaltskanzlei im Ausland zusammenarbeitet. Nach erfolgter Gründung ist die Eintragung einer Niederlassung in das deutsche Handelsregister zu veranlassen.
Neben den Kosten für die benötigten Dienstleistungen im In- und Ausland benötigt man für die Gründung zumindest theoretisch kein Geld (lediglich ein englisches Pfund). Praktisch ist aber eine Gründung ohne Kapital in den meisten Fällen zum Scheitern verurteilt. Auch geht die Limited mit Pflichten einher, die ein Gründer persönlich in der Regel nicht erfüllen kann. Der Gründer einer solchen Gesellschaft wird also dauerhaft auf kostenpflichtige externe Dienstleistungen angewiesen sein.
Eine englische Limited benötigt auf jeden Fall zwei Organe:
Director (Direktor) und
Secretary (Sekretär).
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