Die häufigsten Rechtsformen im Überblick
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Gemäß § 1 Absatz 1 ist die Partnerschaft eine Gesellschaft, " ... in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein."
Diese Rechtsform kommt also nur für Freiberufler in Frage und auch nur dann, wenn der Beruf ausgeübt wird. Eine bloße Kapitalbeteiligung reicht nicht aus.
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied