Die häufigsten Rechtsformen im Überblick
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Gemäß § 1 Absatz 1 ist die Partnerschaft eine Gesellschaft, " ... in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein."
Diese Rechtsform kommt also nur für Freiberufler in Frage und auch nur dann, wenn der Beruf ausgeübt wird. Eine bloße Kapitalbeteiligung reicht nicht aus.
Die Partnerschaftsgesellschaft muss in das Partnerschaftsregister eingetragen werden. Ein vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nicht. Der Partnerschaftsvertrag muss in schriftlicher Form geschlossen werden.
Auch bei dieser Rechtsform haften die Partner persönlich. Gegenüber der GbR ist das Haftungsrisiko jedoch etwas geringer, weil nicht in gleichem Umfang auch für die Fehler und eingegangenen Verbindlichkeiten der Partner gehaftet werden muss. Vereinfacht gesagt haftet jeder Partner für die Fehler, die er bei der Bearbeitung eines Auftrages persönlich gemacht hat.
Persönliche Absicherung: Im Falle eines Rechtsstreits kommt es darauf an, notfalls zu beweisen, wem welche Fehler zuzurechnen sind. Besonders schwierig wird es, wenn mehrere Partner gemeinsam mit einem Auftrag befasst waren. Es empfiehlt sich daher unbedingt, Verantwortlichkeiten klar zu regeln. Außerdem sollten wichtige Entscheidungen und Entscheidungsgrundlagen sowie wesentliche Gesprächsinhalte (auch mit Auftraggebern) zur Sicherheit dokumentiert werden. Was sich zunächst nach hohem bürokratischen Aufwand anhört, ist in der Praxis mit Hilfe moderner EDV und geeigneter Software rasch erledigt und lohnt sich für alle Beteiligten.
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