Die Qual der Wahl - kommen alle Rechtsformen in Frage?
Nach den grundsätzlichen Überlegungen sollte jeder Existenzgründer eine Vorauswahl der für ihn persönlich in Frage kommenden Rechtsform/en treffen.
Manche Rechtsformen werden schnell ausscheiden, schon unter dem finanziellen Aspekt, da die wenigsten Gründer über die erforderlichen Mittel zur Gründung einer Kapitalgesellschaft wie der (klassischen) GmbH oder der AG verfügen. Auch die Anzahl der beteiligten Personen ist für eine erste Vorauswahl von großer Bedeutung. Die nachfolgenden Fragen werden Ihnen bei dieser Vorabprüfung helfen.
Wollen Sie das Unternehmen allein gründen und führen? Oder mit (gleichberechtigten) Partnern?
Wenn Sie Ihr Vorhaben mit gleichberechtigten Partnern umsetzen möchten, scheidet das Einzelunternehmen aus. Diese Rechtsform zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass es nur einen Inhaber gibt.
Wollen Sie sich allein selbständig machen, kommen z. B. das Einzelunternehmen, die GmbH (und Unternehmergesellschaft) und auch die so genannte englische "Limited" in Frage, wenn Sie die notwendigen Organe besetzen können und wollen.
Wollen Sie mit einem oder mehreren gleichberechtigten Partnern gründen, die nicht den Status eines Freiberuflers haben?
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