Rechtsformen für Existenzgründer

Von: Sandra Bonnemeier
Stand: 14. Juni 2009
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Sorgfältige Planung - Gut geplant ist halb gewonnen!

Existenzgründer können in Deutschland grundsätzlich die Rechtsform frei wählen. Die wenigen Ausnahmen hiervon, z.B. für Versicherungsgesellschaften, dienen hauptsächlich dem Gläubigerschutz und betreffen "Otto-Normalgründer" nicht. Sie sollen deshalb an dieser Stelle auch nicht vertieft werden. Vielmehr soll dieser Leitfaden Ihnen helfen, wertvolle Zeit bei der Gründungsvorbereitung zu sparen und gleichzeitig die individuell richtige Rechtsform zu finden.

Ihnen stehen also grundsätzlich alle Rechtsformen offen. Soweit die Theorie. In der Praxis scheiden bei näherem Hinsehen bestimmte Rechtsformen häufig aus, etwa weil die rechtlichen, finanziellen oder sonstigen Voraussetzungen zu ihrer Gründung nicht vorliegen.

Deshalb ist es für jeden Existenzgründer wichtig zu wissen, welche Rechtsformen nicht nur theoretisch, sondern in dem konkreten Fall tatsächlich in Frage kommen.

Die optimale Rechtsform für alle Gründer gibt es nicht. Bei der Entscheidung müssen immer das individuelle Vorhaben und die persönliche Situation berücksichtigt werden.

Bei Existenzgründern ist das Einzelunternehmen die mit Abstand am häufigsten gewählte Rechtsform. Das hat gute und in der Regel ganz pragmatische Gründe: Die Gründungsformalitäten sind kaum der Rede wert und die Gründungskosten sehr gering.

Allerdings gibt es auch "Existenzgründer", die niemals eine bewusste, zumindest aber keine ausgewogene Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Rechtsform getroffen haben. Das sind Gründer, die mit ihrer simplen Gewerbeanmeldung für ca. 20 Euro (der genaue Betrag ist davon abhängig, in welcher Stadt/Region Sie Ihr Gewerbe anmelden) und evtl. einer zusätzlichen Handelsregistereintragung Fakten schaffen, ohne die Konsequenzen oder - vielleicht bessere - Alternativen zu kennen.

Praxisbeispiel

Petra Weber möchte sich gern nebenberuflich im Spielwaren-Versandhandel selbstständig machen. Beim zuständigen Gewerbeamt ihrer Stadt hat sie das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet. Über Rechtsformen, einen Businessplan etc. hat sie sich keine nennenswerten Gedanken gemacht. Sie hat lediglich den gut gemeinten Rat eines Freundes befolgt: "Du brauchst einen 'knackigen' Firmennamen. Werbewirksam muss er sein, Kunden locken und sich rasch einprägen. Irgend etwas wie z. B. 'Pet-Shop-Toys'. 'Pet' steht für Petra, der Shop ist klar und 'Toys'" bedeutet Spielzeug." Petra Weber war begeistert. Das klang einleuchtend.

Ein solcher Name als Firmenname setzt jedoch eine Handelsregistereintragung voraus, so die korrekte Information des Gewerbeamtes. Ansonsten wäre die Firmenbezeichnung identisch mit dem bürgerlichen Namen ggf. ergänzt um einen ergänzenden Hinweis auf die Tätigkeit. (Bsp.: Petra Weber - Spielwarenhandel). Petra Weber hat also einen Notar aufgesucht, der gegen eine entsprechende Gebühr die Eintragung veranlasst hat. Nun konnte es also "los gehen". Leider jedoch nicht nur mit der "normalen" Geschäftstätigkeit, sondern auch mit allen anderen bürokratischen Pflichten.

Was Petra Weber nicht wusste: Einer eingetragenen Kauffrau werden deutlich mehr Pflichten auferlegt als etwa einem Kleingewerbetreibenden. Für Petra Weber gilt nun das strenge Handelsgesetzbuch (HGB) mit allen Rechten und Pflichten.

Besonders die Buchführungspflichten machen ihr zu schaffen. Als Kleingewerbetreibende hätte sie mit den vorhandenen Kenntnissen ihre Buchführung selbst erledigen können. Auch mit den steuerlichen Angelegenheiten wäre sie zurecht gekommen. Von der kaufmännischen Buchführung, der so genannten "doppelten Buchführung" hatte sie allerdings keine Ahnung. Diese ist jedoch Pflicht für eingetragene Kaufleute. Petra Weber musste daher wohl oder übel professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und natürlich bezahlen. Und das, obwohl die Umsätze zunächst äußerst bescheiden waren. "Hätte ich früher gewusst, was alles auf mich zukommt, hätte ich mich niemals nur wegen des Namens freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Das war es nicht wert und ich werde das Unternehmen wohl auch wieder abmelden."

Die bürokratischen Probleme wären zu vermeiden gewesen. Petra Weber hätte sich Zeit, Ärger und Kosten sparen können, wenn sie sich im Vorfeld nur ein wenig besser informiert hätte.

Dabei hatte Petra Weber noch Glück. Immerhin hatte man sie darauf hingewiesen, dass z.B. die doppelte Buchführung zu ihren Pflichten gehört.

Viele Gründer dagegen kennen ihre Pflichten nicht. Und wer seine Pflichten nicht kennt, kann diese nicht erfüllen und setzt sich damit der Gefahr von Rechtsstreitigkeiten, Problemen mit dem Finanzamt, Kunden, Lieferanten etc. aus.

Wer also ernsthaft eine selbstständige Existenz aufbauen möchte, sollte wichtige Entscheidungen nicht dem Zufall oder gut gemeinten Ratschlägen von Bekannten überlassen. Nicht ohne Grund sagt man: Gut geplant ist halb gewonnen. Tatsächlich erhöht eine sorgfältige Planung deutlich die Erfolgschancen und kann auch davor bewahren, teures Lehrgeld zahlen zu müssen.

Es gibt also gute Gründe, (auch) die Wahl der Rechtsform sorgfältig zu planen.

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