Die häufigsten Rechtsformen im Überblick
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - UG (haftungsbeschränkt)
Da es sich bei der Unternehmergesellschaft (UG) um eine Variante der GmbH handelt, gelten auch im Wesentlichen die gleichen rechtlichen Regelungen. Die finanziellen Hürden, eine solche Gesellschaft zu gründen, sind jedoch erheblich geringer als bei der klassischen GmbH. Dies liegt insbesondere an der Möglichkeit der Gründung im vereinfachten und recht günstigen Verfahren sowie an der Mindestausstattung mit Stammkapital. Dieses muss lediglich 1 Euro betragen. Wie eine solch geringe Mindestausstattung mit Kapital auf potenzielle Geschäftspartner wirkt steht jedoch auf einem anderem Blatt und lässt sich sicher unproblematisch erahnen.
Persönliche Absicherung: Die Haftungsrisiken eines GmbH-Geschäftsführers sind immens. Leider wiegen sich noch immer viele GmbH-Geschäftsführer in trügerischer Sicherheit wegen der Haftungsbeschränkung der GmbH. Diese ist aber nicht zu verwechseln mit der Haftung des Geschäftsführers für seine eigenen Fehler. Spätestens im Falle einer Insolvenz drohen bei Fehlverhalten teils erhebliche zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen. Auch die Pflichten gegenüber dem Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und natürlich Mitarbeitern sollte (nicht nur) ein GmbH-Geschäftsführer "aus dem Effeff" kennen. Jeder potenzielle Geschäftsführer ist daher im eigenen Interesse gut beraten, sich umfassend im Vorfeld zu informieren.
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