Die wichtigsten Vor- und Nachteile auf einen Blick
Finanzierungsmöglichkeiten
Hierzu muss man wissen, dass Kapitalgeber in der Regel eine persönliche Haftung erwarten werden. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist dies selbstverständlich und darum auch der Zugang zu Darlehen etc. mitunter ein wenig leichter als bei Kapitalgesellschaften. Gang und gäbe ist es jedenfalls, dass auch bei Kapitalgesellschaften eine persönliche Haftung des Gründers erwartet wird und sich somit der "Vorteil" der Haftungsbeschränkung relativiert.
Image
Ist Ihnen Ihr Image bei Banken und anderen Geschäftspartnern wichtig (und das sollte es für jeden Gründer sein), sind die Rechtsformen "Limited" und "Unternehmergesellschaft" sicher nicht die erste Wahl. Ein solide gegründetes Einzelunternehmen (oder GbR, OHG) schneidet im Vergleich zu einer eher schlecht als recht und mit wenig Kapital ausgestatteten Kapitalgesellschaft deutlich besser ab.
Möglichkeiten der Namenswahl
Hier sind Kapitalgesellschaften sowie ins Handelsregister eingetragene Unternehmen (e.K., OHG, GmbH etc.) klar im Vorteil. Anders als bei einem Kleingewerbetreibenden, bei einer Partnerschaftsgesellschaft und einer GbR dürfen Fantasienamen benutzt werden, während ansonsten der Privatname auch der Firmenname ist. Bei einer GbR wären es die Namen der Gesellschafter. Diese klingen mitunter nicht besonders werbewirksam. Abhilfe kann aber ein Logo in Verbindung mit einer guten zusätzlichen Bezeichnung schaffen.
Praxisbeispiel
Klaus Meister bietet gemeinsam mit seiner Frau gewerblich die Reinigung von Büros, Privatwohnungen etc. nach "Hausfrauenart" an. Inhaber des Einzelunternehmens (Kleingewerbe) ist Klaus Meister und somit steht auch die Firmenbezeichnung weitgehend fest. Ein Zusatz, der auf die Tätigkeit hindeutet, ist erlaubt. Das Unternehmen heißt: Klaus Meister - Reinigungsservice. Ein Fantasiename als Firmenbezeichnung ist in dieser Konstellation nicht erlaubt. Klaus Meister hat aber auf seinem Briefpapier, der Arbeitskleidung, dem Fahrzeug usw. zusätzlich ein Logo angebracht mit dem Schriftzug "Putzblitz". Unter dieser Bezeichnung ist er in seiner Region bekannt, obwohl der Firmenname hiermit nicht identisch ist. Seine Rechnungen stellt er korrekterweise aus unter dem Namen "Klaus Meister - Reinigungsservice".
Branche
Die Branchenzugehörigkeit hängt eng mit dem Thema Image zusammen. Kommt es besonders auf ein seriöses Auftreten an (z. B. im Finanzdienstleistungsbereich, bei Unternehmensberatern, Gesundheitsdienstleistern etc.), ist es besonders wichtig, eine Rechtsform zu wählen, die diesen Anforderungen und den üblichen Branchengegebenheiten gerecht wird. Vertrauenswürdig wirken hier insbesondere ins Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften oder auch die "klassischen" Kapitalgesellschaften. Sowohl die "Limited" als auch die noch sehr neue Unternehmergesellschaft haben dagegen eher mit einem Imageproblem zu kämpfen.
Gestaltungsmöglichkeiten - in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht
Kurioserweise steht dieser Aspekt bei vielen Gründern im Vordergrund, auch und gerade wenn wenig Kapital zur Verfügung steht und auch die Gewinnerwartungen nicht besonders hoch sind. In diesen Fällen ist aber der genannte Aspekt nachrangig. Im Vordergrund sollte eine gut geplante, solide Gründung stehen. Im Übrigen muss hier auf jeden Fall eine individuelle Beurteilung erfolgen. Pauschale Aussagen lassen sich kaum treffen. Sinnvollerweise sollte dieser Aspekt mit einem kompetenten Steuerberater oder Fachanwalt besprochen werden. Bei einer GmbH kann z.B. ein Geschäftsführergehalt den Gewinn und somit die Steuerlast senken. Andererseits muss eine GmbH ab dem ersten Euro Gewerbeertrag auch Gewerbesteuer zahlen. Dies ist bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften nicht so. Freiberufler müssen nie Gewerbesteuer zahlen, ganz gleich, wie hoch der Gewinn ist. Die Situation muss also individuell beurteilt werden und steuerliche/rechtliche Aspekte sollten nie allein ausschlaggebend sein.
Rechnungslegungs- und Informationspflichten
Hier können ganz klar die Einzelunternehmen sowie die GbR, aber auch andere Personengesellschaften punkten, wobei an Kleingewerbetreibende und Freiberufler die geringsten Anforderungen gestellt werden. Hier muss z. B. keine Bilanz erstellt werden, eine relativ simple Einnahme-/Überschussrechnung (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn) reicht aus.
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