Rechtsschutzversicherung

Lohnt sich das?

Von: Dietrich von Hase
Stand: 4. Juli 2006
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Wann lohnt es sich?

Fast die Hälfte aller Haushalte hat eine Rechtsschutzversicherung abgeschossen - aber für viele lohnt sich das überhaupt nicht, weil die Versicherung entweder überflüssig ist oder falsch gewählt wurde. Wir gehen der Frage nach, wann und für wen sich eine Rechtsschutzversicherung überhaupt lohnt und welche Art der Versicherung empfehlenswert ist.

Rechtsschutzversicherungen sind teurer geworden: Lt. Stiftung Warentest sind die Preise seit der letzten Finanztest-Untersuchung 2006 um ca. ein Viertel gestiegen. Damit stellt sich noch mehr die Frage, wann für wen sich welche Art der Rechtsschutzversicherung überhaupt lohnt und welche der Versicherungsangebote denn empfehlenswert sind.

Wie hoch ist das Prozessrisiko?

Ob sich eine Rechtsschutzversicherung im Einzelfall lohnt, hängt vom Persönlichkeitstyp, der möglichen Zuordnung zu einer Risikogruppe, dem Einkommen und der Familiengröße ab:

Der Streithanseltyp. Wer sich gerne um sein Recht streitet und dafür Anwälte und Gerichte bemüht, profitiert am stärksten von der Rechtsschutzversicherung. Der Mehrheit dieser streitaktiven Gruppe muss eine Rechtsschutzversicherung allerdings nicht mehr empfohlen werden, da sie bereits versichert ist. Diese Gernerechtsstreiter belasten die Versicherungen entsprechend mit Kosten, die über die Prämien dann auf alle Versicherten umgelegt werden.

Wenn Sie eher zögern, bevor Sie einen Anwalt aufsuchen und einen Rechtsstreit eingehen, sind Sie eher ein Streitvermeidertyp. Tatsächlich gibt es viele Versicherte, die sich aus Angst vor einem eventuellen Rechtsstreit zwar versichern, den Rechtsstreit aber im Fall einer anstehenden rechtlichen Auseinandersetzung jedoch möglichst vermeiden. Wer zu dieser defensiven Gruppe gehört, für den lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung eher nicht.

Die Risikogruppen

Die Rechtsschutzversicherer versichern keineswegs alle Rechtsrisiken, sondern nur bestimmte Rechtsbereiche, insbesondere Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Wohneigentums- und Mietrecht - und auch das häufig auch nur innerhalb festgelegter Grenzen. Lohnen kann sich eine Versicherung in einem jeweiligen Rechtsgebiet daher für all diejenigen, die dort ein besonders hohes Risiko tragen.

  • Risiko Verkehrsrecht: Wer viel mit dem Auto unterwegs ist oder zu Verkehrsübertretungen neigt, trägt ein höheres Risiko, bei einer Verkehrssache in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden.

  • Risiko Miet- und Wohneigentumsrecht: Wer einen "schwierigen" Vermieter hat, der sich um das Mietrecht wenig schert, und bereits entsprechende Rechtsstreitigkeiten der Nachbarn kennt, kann am ehesten von einer Mietrechtsschutzversicherung profitieren.

    Gleiches gilt für Wohnungseigentümer, für die mögliche Rechtsquerelen innerhalb der Eigentümergemeinschaft oder mit dem Hausverwalter absehbar sind. Hier muss beim Rechtsstreit jeder für seine eigenen Rechtskosten aufkommen - wenn der Prozess gegen andere Eigentümer der Eigentümergemeinschaft gewonnen wurde.

  • Risiko Arbeitsrecht: Wer in einer Branche arbeitet, die von Arbeitsplatzabbau bedroht ist oder als älterer Arbeitnehmer ein höheres Kündigungsrisiko besitzt, könnte verstärkt von einer Versicherung im Arbeitsrechtsschutz profitieren. Bei einem Arbeitsgerichtsprozess muss in der ersten Instanz jeder für seine eigenen Rechtskosten aufkommen - egal ob er den Prozess gewinnt oder nicht.

Reiche profitieren mehr als Arme

Während die Rechtsschutzversicherung nach Pauschaltarifen bezahlt wird, hängt das potenzielle Streitvolumen des Versicherten auch von seinem Gehalt oder seiner Haushaltsgröße ab.

So beträgt der Streitwert für eine 50-prozentige Mietminderung bei einer Einzimmerwohnung zu 250 Euro nur ein Zehntel des Streitwerts für eine Wohnung zu 2.500 Euro Monatsmiete. Gleiches gilt für einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht. Ein Minijobber zahlt für seinen Arbeitsrechtsschutz zwar die gleiche Versicherungsprämie wie ein Manager mit einem Gehalt von 6.000 Euro monatlich. Im Fall eines Rechtsstreits muss die Versicherung des Minijobbers nur einen Bruchteil der Rechtskosten zahlen, die beim Manager fällig werden, weil sich der Streitwert am Monatsgehalt orientiert.

Bedürftige erhalten oft Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Bei sehr niedrigem Einkommen ist eine private Rechtsschutzversicherung also meistens fehl am Platz. So können bei ALG II-Bezug die anwaltliche Rechtsberatung meist über einen Beratungshilfeschein abgerechnet und entstehende Prozesskosten oft von der Prozesskostenhilfe übernommen werden. Beide Hilfen sind bei der Rechtspflegestelle des am Wohnort zuständigen Amtsgerichts zu beantragen.

Familiengröße: Bei der Rechtsschutzversicherung werden meist alle Personen im Haushalt versichert. Der Haushalt umfasst den Ehepartner und die Kinder - letztere jedoch nur im Alter bis 27 oder 30 Jahre - je nach Versicherung - und auch nur dann, wenn sie unverheiratet und nicht selbst dauerhaft berufstätig sind. Lebenspartner des Versicherten werden ebenfalls einbezogen, wenn sie im Versicherungsschein genannt werden und im Haushalt leben. Damit hat die Großfamilie mehr von der Versicherung als der Single, da bei mehreren Personen mehr Risiko abgedeckt wird. Für Singles, Alleinstehende mit Kind oder Senioren werden jedoch häufiger günstige Sondertarife angeboten.

Wie wichtig ist die Rechtsschutzversicherung?

Viele Versicherte meinen irrtümlich, dass sie über eine Rechtsschutzversicherung gegen alle möglichen Rechtsfälle abgesichert seien. Tatsächlich nehmen die Versicherer meist gerade die teuren Rechtsfälle aus der Versicherung heraus, wie beispielsweise Ehescheidung oder Streitigkeiten wegen Unterhaltsrecht, Bausachen, Kapitalanlagen oder Erbschaftsangelegenheiten.

Zu bedenken ist auch, dass die Jahresgebühr für eine Rechtsschutzversicherung oft mehr kostet, als eine Rechtsberatung beim Anwalt, der dabei auch über die Erfolgschancen eines möglichen Rechtsstreits informieren muss. Wer sich in Rechtsangelegenheiten sowieso eher defensiv verhält und Prozessrisiken nur eingeht, wenn er den Prozess wahrscheinlich auch gewinnt, trägt auch nur ein kleineres Risiko. Im Erfolgsfall zahlt schließlich die Gegenseite den Rechtsstreit einschließlich der Beratungskosten, sofern man von den Sonderfällen des Arbeitsgerichts in erster Instanz und des Rechtsstreits in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wo jeder für seine Rechtskosten aufzukommen hat, absieht.

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Nichts wirklich Neues seit dem "Ratgeber Versicherung" von Hans Dieter Meyer aus den 80er Jahren.
Die sozialen Aspekte "Reiche profitieren mehr als Arme" und zur Familiengröße gehen weitestgehend an der Sache vorbei, da im wesentlichen nicht die Streitwerte die Kosten bestimmen, sondern die Verwaltung, die Versicherungssteuer, die Vertreterprovisionen und die kalkulierten Unternehmensgewinne. Außerdem steigen die Kosten nicht linear zu den Streitwerten, sondern weit weniger.
Zwei Aspekte fehlen, möglicherweise ist nach Ermessen des Autors eine Ergänzung möglich:
1) Wird der Versicherte verklagt, hilft ihm die Versicherung in der Regel nicht, die Klage abzuwehren. Nur die eigene aktive Klage wird unterstützt.
2) Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt auch Kautionen, wenn der Deutsche im Ausland zur Sicherung der Ansprüche des möglicherweise geschädigten Ausländers inhaftiert wird. In vielen Ländern werden an Unfällen beteiligte Ausländer erst mal inhaftiert bis diese den gesamten Schaden der Inländer als Kaution hinterlegt haben. So wird vermieden, dass die Inländer schwierige Prozesse im Ausland führen müssen. Statt dessen haben dann die Ausländer enorme Probleme ihre Kaution zurück zu erhalten. Auch wenn die deutschen Behörden anders reagieren, ist dies ein sehr wichtiges Argument für eine Rechtsschutzversicherung, auch wenn sonst nicht sehr viel dafür spricht; denn die abgedeckten Risiken sind kaum existenzbedrohend.

Noch ein ergänzender Tipp:
Wer einen Rechtsstreit hat, sollte gleich zum Rechtsanwalt seines Vertrauens gehen und sich nicht von der Versicherung abwimmeln bzw. zu einem vertraglich an die Versicherung gebundenen Anwalt schicken lassen. Man kann dem eigenen Anwalt ja immer noch sagen: "Ich möchte nur streiten, wenn die Kosten von der Versicherung abgedeckt sind." Letzteres sieht dieser dann im Vertrag und holt sich ggf. kurzfristig eine Deckungszusage ein.

Bei der Rechtsschutzversicherung ist es wie bei allen anderen Versicherungen auch. So lange der Versicherungsnehmer zahlt und nichts passiert, ist alles in Ordnung. Spätestens wenn die Versicherung im Wiederholungsfall zahlen soll, gibt es Ärger. Im System sind nur Einnahmen, aber keine Ausgaben vorgesehen und deshalb werden Schadensfälle möglichst abgewimmelt.

Bei gewonnenen Prozessen finanziert die Rechtsschutzversicherung nur vor, in den meisten Fällen erhält sie ihr Geld deshalb vom Gegner zurück. Von aussichtslosen Prozessen müssen Anwälte ja bereits abraten, so dass die Zahl der gewonnenen Prozesse stark überwiegt.

Rechtsschutzversicherungen sind überflüssig wie ein Kropf!
Wie oft prozessiert man denn im Leben? 3-4 mal, wenn's hochkommt.
Wie oft fällt ein Rechtsstreit unter die von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckten Risiken? 1 mal, wenn's hochkommt (Verwaltungsrechtsweg, Scheidung usw., alles nicht abgedeckt).
Was kostet dann dieser eine Rechtsstreit? In jedem Fall weit weniger als die Versicherung in wenigen Jahren verschlingt.
Nun könnte man sagen: Soll doch jeder sein Geld rausschmeißen wo er will! Nee, das ist auch nicht richtig, weil Prozesshansel - obwohl meist im Unrecht - mit ihren Rechtsschutzversicherungen den Rest der Bevölkerung zu schikanieren versuchen; Motto: "Ich bin ja versichert, also gib' Du nach!"

Es gibt auch Alternativen zur rechtsschutzversicherung: im Arbeitsrecht die Gewerkschaften(einige Gewerkschaften bieten auch kostenlose Rechtschutzversicherungen für andere Sparten an)
beim Mietrecht: der Deutsche Mieterbund.

Sehr gut erklärt!