E-Mail, SMS
Für Werbe- und Akquisemaßnahmen gelten strenge Rechtsvorschriften, die insbesondere Privatleute, aber auch Unternehmen vor Belästigung schützen sollen. Das Medium, die Zielgruppe sowie das (nachweisbare) Einverständnis der Empfänger - all das ist von Belang, wenn es um die Zulässigkeit einer Direktmarketing- bzw. Werbe-Aktion geht. Wir sagen Ihnen, welche potenziellen Kunden Sie auf welche Art kontaktieren dürfen und wann Sie sich rechtlich aufs Glatteis begeben.
Kundenbindung und Neukundengewinnung im Paragrafendschungel
Wenn Sie neuen Umsatz generieren und dazu neue (oder auch alte) Kunden werben wollen, dann müssen Sie sie ansprechen - telefonisch, per E-Mail, Post oder Fax. Aber: Genau das dürfen Sie nicht immer!
Direktmarketing kann schnell zum Rechtsrisiko werden. Ob Sie potenzielle Abnehmer kontaktieren dürfen, hängt von drei Faktoren ab:
vom Medium: Für E-Mail, Telefon, Fax, SMS und Post gelten je unterschiedliche Regeln.
von der Zielgruppe: Privat- oder Geschäftsleute?
von der Einwilligung der Empfänger, die entweder explizit vorliegen muss oder auch vermutet werden kann.
E-Mail-Marketing
Eine einzelne Werbe-E-Mail mag noch erträglich sein, wer aber täglich Dutzende unerwünschter Werbesendungen bekommt, ist schnell genervt. Deswegen gilt für alle, die per E-Mail werben wollen: Die vorherige Einwilligung des Empfängers ist unbedingt erforderlich!
Seit Dezember 2008 verbietet das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) E-Mail-Werbung ohne Einwilligung des Empfängers als unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG).

Guten Abend, eine gute Zusammenstellung und trotzdem bricht bei uns die Diskussion nicht ab. Wir sind eine kleine Monatszeitung, die sich über Werbung finanzieren muß. Nun traut sich seit geraumer Zeit keiner mehr so richtig an die Akquise und die Meinungen gehen auseinander. Fallen wir auch unter diese Gesetze oder dürfen wir einfach weiterhin fragen (per mail, tel., schriftl.) ob jemand bei uns werben möchte? Wir hatten uns dabei immer mit Unterlagen vorgestellt - müssen wir nun vorab fragen, ob wir fragen dürfen?
freundliche Grüße kg
Wie lautet denn nun die Antwort auf die Frage des o.a. anonymen Leserkommentars?
Guten Tag,
zunächst: Wir können und dürfen keine Einzelfallberatung leisten.
Ihr Fall lässt sich - verallgemeinernd - so betrachten: Wenn Sie gewerblich tätig sind, dürfen Sie - rein rechtlich gesehen - ohne Zustimmung des Gegenübers so gut wie nichts mehr "einfach so", schon gar nicht gegenüber Verbrauchern. Keine Mail, kein Fax, keinen Anruf. Eine Ausnahme stellen Werbebriefe dar, zumindest gegenüber Firmen, in begrenztem Maße.
Die Regelungen sind übrigens weniger strikt, wenn bereits eine Geschäftsbeziehung besteht, d. h. wenn Sie als Anzeigenredaktion Unternehmen ansprechen, die bereits in der Vergangenheit im Blatt geworben haben (gerade bei kleinen Zeitschriten ist der "Radius" ja oft gering). Diese Unternehmen dürfen Sie auch anrufen, weil Sie vom Einverständnis der Angerufenen ausgehen könnte ("mutmaßliche Einwilligung").
Natürlich stellt sich auch die Frage, ob und inwieweit Ihr Gegenüber sein "Recht" durchsetzen wird. Wenn jeder Unternehmer jede(s) unaufgeforderte Mail, SMS, Telefonat und Fax verfolgte, käme er zu nichts anderem mehr. Es wird also sicher nicht so scharf geschossen, wie es möglich wäre. Wenn Sie einen potenziellen Geschäftskunden anrufen, und dem auch wirklich etwas anzubieten haben, warum sollte der Sie anschwärzen?
Andererseits: haben Sie das Pech, auf einen missgünstigen Zeitgenossen zu treffen, kann das unter Umständen teuer werden. Nicht zuletzt lebt davon die Abmahnindustrie.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich Rechtsrat einholen. Mehr können wir an dieser Stelle auch nicht raten; auch wir sind keine Juristen.
Mit besten Grüßen,
Redaktion akademie.de