Fahrtkosten
Unter Fahrtkosten versteht man die tatsächlichen Aufwendungen, die durch die Benutzung eines Beförderungsmittels bei einer Geschäftsreise anfallen.
Nehmen Sie öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch, so können Sie den gezahlten Fahrpreis einschließlich entrichteter Zuschläge in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzen.
Im Fall, dass Sie bei einer Geschäftsreise ein betriebliches Kfz nutzen, sind keine weiteren Aufzeichnungen notwendig. Die entstandenen Aufwendungen können Sie unter dem Stichwort "Fahrzeugkosten" abbuchen.
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