Selbstständige und Reisekosten - So machen Sie alle Ausgaben korrekt geltend!

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 8. September 2011
5
(6)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Fahrtkosten

Unter Fahrtkosten versteht man die tatsächlichen Aufwendungen, die durch die Benutzung eines Beförderungsmittels bei einer Geschäftsreise anfallen.

  • Nehmen Sie öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch, so können Sie den gezahlten Fahrpreis einschließlich entrichteter Zuschläge in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzen.

  • Im Fall, dass Sie bei einer Geschäftsreise ein betriebliches Kfz nutzen, sind keine weiteren Aufzeichnungen notwendig. Die entstandenen Aufwendungen können Sie unter dem Stichwort "Fahrzeugkosten" abbuchen.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein