Selbstständige und Reisekosten - So machen Sie alle Ausgaben korrekt geltend!

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 8. September 2011
5
(6)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Reisenebenkosten

Neben den typischen Reisekosten, können auf einer Geschäftsreise auch so genannte Reisenebenkosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden - solange sie betrieblich veranlasst sind. Diese umfassen die tatsächlichen Aufwendungen z.B. für

  • Aufbewahrung und Beförderung von Gepäck,

  • Schriftverkehr und Ferngespräche (beruflich) mit Arbeitgeber oder Geschäftspartner,

  • Straßenbenutzung und Parkplatz / Garagen,

  • Fahrtkosten, die am Reiseort anfallen (z.B. Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, Gebühr für Leihwagen),

  • Trinkgelder und

  • Reisegepäck- und Unfallversicherungen, wenn der Versicherungsschutz nur für die jeweilige Dienstreise gilt

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein