Reisenebenkosten
Neben den typischen Reisekosten, können auf einer Geschäftsreise auch so genannte Reisenebenkosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden - solange sie betrieblich veranlasst sind. Diese umfassen die tatsächlichen Aufwendungen z.B. für
Aufbewahrung und Beförderung von Gepäck,
Schriftverkehr und Ferngespräche (beruflich) mit Arbeitgeber oder Geschäftspartner,
Straßenbenutzung und Parkplatz / Garagen,
Fahrtkosten, die am Reiseort anfallen (z.B. Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, Gebühr für Leihwagen),
Trinkgelder und
Reisegepäck- und Unfallversicherungen, wenn der Versicherungsschutz nur für die jeweilige Dienstreise gilt
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