Dienstreisen und Reisekosten

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 14. September 2011
5
(1)
Beitrag bewerten
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Regelmäßige Arbeitsstätte

Regelmäßige Arbeitsstätte in der Wohnung des Arbeitnehmers

Bei Berufen mit überwiegender Reisetätigkeit kommt es vor, dass der Arbeitnehmer im Betrieb des Arbeitgebers überhaupt keinen Arbeitsplatz hat.

Regelmäßige Arbeitsstätte kann deshalb auch die Wohnung des Arbeitnehmers sein, z. B. bei Reisevertretern, Verbandsprüfern und Versicherungsvertretern, wenn in der Wohnung ein Büro unterhalten wird und im Betrieb des Arbeitgebers kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Gleiches gilt bei Gerichtsvollziehern, Pharmaberatern und Heimarbeitern. Das Büro in der Wohnung des Arbeitnehmers muss nicht die beim Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer geltenden strengen Voraussetzungen erfüllen.

Es genügt ein häuslicher Arbeitsplatz. Eine strikte Trennung des Büros von den Privaträumen ist somit nicht erforderlich. Werden allerdings nur gelegentlich Arbeiten in der Wohnung erledigt, so wird dadurch noch keine regelmäßige Arbeitsstätte begründet.

Beispiel:

Ein Versicherungsvertreter, der keine regelmäßige Arbeitsstätte im Betrieb seines Arbeitgebers hat, ist arbeitstäglich etwa eine halbe Stunde und samstags vier Stunden in seinem häuslichen Büro tätig. Das Büro in der Wohnung wird als regelmäßige Arbeitsstätte anerkannt mit der Folge, dass es sich bei der Außendiensttätigkeit des Versicherungsvertreters um Auswärtstätigkeiten handelt.

Dies ist eine Leseprobe

Möchten Sie den Beitrag komplett lesen? Dann werden Sie Probemitglied und testen Sie akademie.de 14 Tage kostenlos!

Auf Dienstreisen und Reisekosten - So sparen Sie Steuern! erfahren Sie mehr über diesen Beitrag und die weiteren Leseproben.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein