Dienstreisen und Reisekosten

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 14. September 2011
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Auslandsreisekosten

Auslandsreisekosten

Fahrtkosten

Bei Auslandsreisen können die Fahrauslagen, Flugkosten und die Nebenkosten ebenso wie bei Inlandsreisen in der nachgewiesenen Höhe ersetzt werden. Wird ein eigenes Fahrzeug benutzt, gelten die gleichen Kilometersätze wie bei Inlandsreisen. Wird für die Auslandsreise ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, handelt es sich ebenfalls um steuerfreien Reisekostenersatz.

Verpflegungsmehraufwand

Seit 1. Januar 1996 ist ein steuerfreier Ersatz der Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen nur noch in Form von pauschalen Auslandstagegeldern möglich. Durch den Wegfall des Einzelnachweises für Verpflegungsmehraufwendungen und der Kürzung der Auslandstagegelder kann es zu einer Versteuerung von Arbeitgeberleistungen kommen, wenn der Arbeitgeber bei Reisen ins Ausland mehr als die steuerfreien Sätze erstattet. Durch das Jahressteuergesetz 1997 ist deshalb eine Pauschalierungsvorschrift eingeführt worden, wonach die steuerpflichtigen Teile von Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand pauschal mit 25 Prozent versteuert werden können, soweit die steuerfreien Auslandstagegelder nicht um mehr als 100 Prozent überschritten werden. Diese Pauschalierungsmöglichkeit wurde für Inlandsreisen hier bereits erläutert. Diese Erläuterungen gelten sinngemäß auch für Auslandsreisekosten, wobei sich die 100-Prozent-Grenze auf das maßgebende Auslandstagegeld bezieht.

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