Dienstreisen und Reisekosten

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 14. September 2011
5
(1)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Auslandsreisekosten

Auslandstagegelder

Die Mehraufwendungen für Verpflegung werden nur in Form von pauschalen Auslandstagegeldern anerkannt. Der Einzelnachweis von Verpflegungsmehraufwendungen ist ausgeschlossen.

Die für die einzelnen Länder maßgebenden Auslandstagegelder, die vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder auf der Grundlage der höchsten Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz bekannt gemacht worden sind, können direkt aus der alphabetischen Länderübersicht in der Checkliste abgelesen werden. Für die in der alphabetischen Länderübersicht nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend; für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein