Auslandsreisekosten
Auslandsübernachtungsgelder
Die Kosten für eine Übernachtung bei Auslandsreisen werden für den steuerfreien Arbeitgeberersatz in Höhe von Auslandsübernachtungsgeldern anerkannt, sofern die Übernachtung nicht in einer vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt gestellten Unterkunft erfolgt.
Die für die einzelnen Länder maßgebenden Auslandsübernachtungsgelder können direkt aus der alphabetischen Länderübersicht abgelesen werden.
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