Verpflegungsmehraufwand
Bewirtung im Rahmen des Dienstverhältnisses
Ein geldwerter Vorteil für die kostenlos gewährte Mahlzeit ist dann nicht anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer die unentgeltliche Mahlzeit zwar im Rahmen des Dienstverhältnisses, jedoch nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers erhalten hat (z. B. eine Bewirtung des Arbeitnehmers durch Geschäftspartner).
Bewirtung von Geschäftsfreunden
Bewirtet der Arbeitnehmer Geschäftsfreunde seines Arbeitgebers oder nimmt er an einer Bewirtung teil, die der Arbeitgeber für Geschäftsfreunde durchführt, so gehört der auf den Arbeitnehmer entfallende Teil der Bewirtungskosten nicht zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers, weil in diesem Fall die Bewirtungskosten im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers entstehen.
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