Dienstreisen und Reisekosten

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 14. September 2011
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Auslandsreisekosten

Eintägige Auslandsreisen

Bei eintägigen Auslandsreisen, das heißt bei Auslandsreisen, die am selben Kalendertag begonnen und beendet werden, richtet sich das Auslandstagegeld nach dem Land, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird.

Die Auslandstagegelder sind nach der Abwesenheitsdauer gestaffelt. Maßgebend ist dabei - wie bei Inlandsreisen - die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte an dem betreffenden Kalendertag.

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