Verpflegungsmehraufwand
Gewährung der Verpflegung durch einen Dritten
Der Ansatz der Sachbezugswerte bei der Gewährung kostenloser oder verbilligter Verpflegung anlässlich von Dienstreisen ist zwar in der Praxis kompliziert, eröffnet aber dem Arbeitgeber verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Denn die Bewertung mit den Sachbezugswerten ist auch dann möglich, wenn Mahlzeiten nicht vom Arbeitgeber selbst, aber auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur üblichen Beköstigung des Arbeitnehmers anlässlich oder während einer Dienstreise abgegeben werden.
Veranlassung des Arbeitgebers
Die Mahlzeiten werden "auf Veranlassung des Arbeitgebers durch einen Dritten" gewährt, wenn der Arbeitgeber die Mahlzeiten direkt mit dem Dritten abrechnet, das heißt, unmittelbare Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und dem Dritten bestehen.
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