Dienstreisen und Reisekosten

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 14. September 2011
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Inlandsreisekosten

Heimfahrten bei längerfristiger Auswärtstätigkeit

Wochenendheimfahrten

Werden bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten von ledigen oder verheirateten Arbeitnehmern Wochenendheimfahrten durchgeführt, so können bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs entweder die individuellen oder die pauschalen Kilometersätze steuerfrei ersetzt werden; bei der Benutzung eines Pkws also pauschal 0,30 Euro für den tatsächlich gefahrenen Kilometer, also unter Berücksichtigung der Hin- und Rückfahrt (2 × 0,30 Euro =) 0,60 Euro für jeden Kilometer der einfachen Entfernung.

Für Wochenendheimfahrten bei Auswärtstätigkeiten gilt somit nicht die für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung anzusetzende niedrigere Entfernungspauschale. Außerdem gilt für Familienheimfahrten im Rahmen längerfristiger Auswärtstätigkeiten die Regelung nicht, dass nur eine Heimfahrt wöchentlich steuerfrei ersetzt werden kann.

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