Dienstreisen und Reisekosten

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 14. September 2011
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Inlandsreisekosten

Individueller Kilometersatz

Ermittlung des Kilometersatzes

Ein individueller Kilometersatz ist durch Einzelberechnung aus den tatsächlichen Kosten zu ermitteln. Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen individuellen Kilometersatz steuerfrei ersetzen, so muss der Arbeitnehmer die tatsächlichen Gesamtkosten seines Fahrzeugs im Einzelnen nachweisen. Der Arbeitgeber hat diese Unterlagen als Belege zum Lohnkonto zu nehmen.

Es wird also festgestellt, welcher Durchschnittssatz sich bei Einbeziehung aller festen und laufenden Kosten (Garage, Versicherung, Kraftfahrzeugsteuer, lineare Abschreibung, Treibstoff, Öl, Reparaturen, alles einschließlich Mehrwertsteuer) für das benutzte Fahrzeug je Kilometer ergibt. Bei der Ermittlung des Kilometersatzes durch Einzelberechnung sind auch die Zinsen für einen Kredit zu berücksichtigen, der für die Anschaffung des Fahrzeugs aufgenommen wurde. Zu den Gesamtkosten gehören auch die Beiträge zu einer Vollkasko- und zu einer Kfz-Rechtsschutzversicherung.

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