Dienstreisen und Reisekosten

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 14. September 2011
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Auslandsreisekosten

Mehrtägige Auslandsreisen

Bei mehrtägigen Auslandsreisen werden die Auslandstagegelder für die An- und Rückreisetage entsprechend der Abwesenheitsdauer von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte gekürzt. Die gekürzten Beträge sind in der Liste der Auslandstagegelder ausgewiesen.

Ein volles Auslandstagegeld kann nur bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden gezahlt werden. Das bedeutet, dass ein volles Auslandstagegeld nur dann in Betracht kommt, wenn sich die Auslandsreise mindestens über drei Kalendertage erstreckt.

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