Dienstreisen und Reisekosten

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 14. September 2011
5
(1)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Nebenkosten bei Auswärtstätigkeiten

Fallen bei einer Dienstreise Nebenkosten an, z. B. für Taxi- oder Mietwagenbenutzung, Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Ferngespräche oder die Aufgabe eines Telegramms, für Fax oder Porto, Garage, Parkplatzgebühren, Straßenbenutzungsgebühren, Reparaturkosten am Pkw infolge eines Unfalls usw., so können sie dem Arbeitnehmer in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe steuerfrei ersetzt werden. Die für die Erstattung erforderlichen Nachweise muss der Arbeitgeber als Belege zum Lohnkonto aufbewahren.

Verwarnungsgelder und Bußgelder, die im Zusammenhang mit Dienstreisen verhängt und vom Arbeitgeber übernommen werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein