Dienstreisen und Reisekosten

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 14. September 2011
5
(1)
Beitrag bewerten
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Reisekosten und Reisekostenabrechnung: Neues auf einen Blick

Seit Januar 2008 gilt ein neues Reisekostenrecht. Die bisherigen Begriffe "Dienstreise", "Einsatzwechseltätigkeit" und "Fahrtätigkeit" sind zum neuen Begriff "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" verschmolzen. Die bisherige Unterscheidung zwischen "Dienstreise", "Einsatzwechseltätigkeit" und "Fahrtätigkeit" gilt also nur noch für 2007.

Dieser Beitrag behandelt die steuerfreien Ersatzleistungen des Arbeitgebers, die bei einer vorübergehenden beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit gezahlt werden können. Abgesehen von dem Wegfall der Dreimonatsfrist für die Berücksichtigung der Fahrtkosten als Reisekosten richtet sich die Höhe der bei einer vorübergehenden beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit zu berücksichtigenden Reisekosten im Wesentlichen nach den bis 31.12.2007 geltenden Grundsätzen für Dienstreisen.

Lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Reisekosten

Für die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Reisekosten gilt folgender Grundsatz:

  • Ersatzleistungen des Arbeitgebers für Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer aus Anlass von vorübergehenden beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten entstehen, gehören nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt, soweit sie lohnsteuerfrei sind.

  • Sind die Ersatzleistungen des Arbeitgebers anlässlich von vorübergehenden beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten steuerpflichtig, so sind sie auch beitragspflichtig.

Soweit die Lohnsteuer für die steuerpflichtigen Ersatzleistungen des Arbeitgebers bei vorübergehenden beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten mit 25 Prozent pauschaliert werden kann, tritt Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ein.

Dies ist eine Leseprobe

Möchten Sie den Beitrag komplett lesen? Dann werden Sie Probemitglied und testen Sie akademie.de 14 Tage kostenlos!

Auf Dienstreisen und Reisekosten - So sparen Sie Steuern! erfahren Sie mehr über diesen Beitrag und die weiteren Leseproben.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein