Verpflegungsmehraufwand
Pauschalierung der Lohnsteuer bei steuerpflichtigen Verpflegungsmehraufwendungen
Arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen sehen manchmal Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand vor, die über dem jeweiligen Steuerfreibetrag liegen.
Wenn aus irgendeinem Grund (z. B. wegen einer arbeitsvertraglichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung, eines Tarifvertrags oder aufgrund gesetzlicher Reisekostenvorschriften) höhere Ersatzleistungen für Verpflegungsmehraufwand gezahlt werden als diejenigen Beträge, die steuerfrei sind (24 Euro, 12 Euro oder 6 Euro), so ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig. Es ist zulässig, die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit Fahrkostenvergütungen und Übernachtungskostenvergütungen zusammenzurechnen, wenn dort die steuerfreien Beträge noch nicht voll ausgeschöpft sind. In diesem Fall ist die Summe der Vergütungen steuerfrei, soweit sie die Summe der steuerfreien Einzelvergütungen nicht übersteigt.
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