Verpflegungsmehraufwand
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand
Höhe der Pauschbeträge
Verpflegungsmehraufwendungen können nur pauschal berücksichtigt werden; ein Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen ist ausgeschlossen. Folgende Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand kann der Arbeitgeber bei Dienstreisen im Inland steuerfrei ersetzen:
bei einer Abwesenheit von 24 Stunden: 24 Euro
bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden aber mindestens 14 Stunden: 12 Euro
bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden aber mindestens 8 Stunden: 6 Euro
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