Dienstreisen und Reisekosten

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 14. September 2011
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Verpflegungsmehraufwand

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand

Höhe der Pauschbeträge

Verpflegungsmehraufwendungen können nur pauschal berücksichtigt werden; ein Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen ist ausgeschlossen. Folgende Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand kann der Arbeitgeber bei Dienstreisen im Inland steuerfrei ersetzen:

  • bei einer Abwesenheit von 24 Stunden: 24 Euro

  • bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden aber mindestens 14 Stunden: 12 Euro

  • bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden aber mindestens 8 Stunden: 6 Euro

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