Auslandsreisekosten
Schiffsreisen
Bei Schiffsreisen ist zusätzlich zum Fahrpreis das für Luxemburg geltende Auslandstagegeld steuerfrei; für die Tage der Einschiffung und Ausschiffung ist der für den Hafenort geltende Pauschbetrag maßgebend.
Die gewährte Bordverpflegung ist dem Arbeitnehmer nicht mit den für Mahlzeiten geltenden Sachbezugswerten zuzurechnen, da sie nicht "auf Veranlassung des Arbeitgebers von einem Dritten", sondern von der Reederei als Zusatzleistung zur Beförderung gewährt wird.
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