Dienstreisen und Reisekosten

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 14. September 2011
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Vorsteuerabzug bei einer unternehmerisch bedingten Auswärtstätigkeit

Vorsteuerabzug aus Fahrkosten

Vorsteuerausschluss für Fahrkosten bei arbeitnehmereigenen Fahrzeugen

Vorsteuerbeträge, die auf Fahrkosten für arbeitnehmereigene Fahrzeuge entfallen, sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, ohne Rücksicht darauf, ob für derartige Aufwendungen Rechnungen vorliegen, die auf den Namen des Arbeitgebers (= Unternehmer) lauten.

Das bedeutet, dass auch der Vorsteuerabzug, soweit es sich um Fahrkosten für Fahrzeuge des Personals handelt und soweit der Unternehmer Leistungsempfänger ist, unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG wieder zugelassen wird. Es ist also insbesondere erforderlich, dass der Arbeitgeber (= Unternehmer) und nicht der Arbeitnehmer Leistungsempfänger ist. Hierfür ist erforderlich, dass die Rechnungen auf den Namen des Arbeitgebers lauten.

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