Vorsteuerabzug bei einer unternehmerisch bedingten Auswärtstätigkeit
Vorsteuerabzug aus Fahrkosten
Vorsteuerausschluss für Fahrkosten bei arbeitnehmereigenen Fahrzeugen
Vorsteuerbeträge, die auf Fahrkosten für arbeitnehmereigene Fahrzeuge entfallen, sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, ohne Rücksicht darauf, ob für derartige Aufwendungen Rechnungen vorliegen, die auf den Namen des Arbeitgebers (= Unternehmer) lauten.
Das bedeutet, dass auch der Vorsteuerabzug, soweit es sich um Fahrkosten für Fahrzeuge des Personals handelt und soweit der Unternehmer Leistungsempfänger ist, unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG wieder zugelassen wird. Es ist also insbesondere erforderlich, dass der Arbeitgeber (= Unternehmer) und nicht der Arbeitnehmer Leistungsempfänger ist. Hierfür ist erforderlich, dass die Rechnungen auf den Namen des Arbeitgebers lauten.
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