Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Für wen die Rentenversicherungspflicht gilt - und wie sie sich vermeiden lässt

Von: Robert Chromow
Stand: 29. Mai 2012 (aktualisiert)
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Pflichtversicherte Berufe und Branchen

Die gesetzliche Rentenversicherung gilt als teures, aber wenig attraktives Modell der Altersvorsorge für Arbeitnehmer. In manchen Berufen und Branchen sind sogar Selbstständige pflichtversichert. Wir erläutern, in welchen Bereichen die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige gilt - und wie sie sich vermeiden lässt.

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige? Das gibt es schon!

In der Debatte um Ursula von der Leyens Pläne für eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige wird oft übersehen, dass viele Selbstständige bereits gesetzlich verpflichtet sind, Altersvorsorge zu betreiben: Es gibt schon lange pflichtversicherte Berufe und Branchen mit Rentenversicherungspflicht - nicht nur für Angestellte. Dieser Beitrag erklärt diese bereits bestehende Rentenversicherungspflicht - und ihre Grenzen.

"Kreative": Rentenversicherung über die Künstlersozialkasse

Recht bekannt ist, dass selbstständige Künstler und Publizisten, wie Journalisten, Musiker und Tänzer, aber auch manche Fotografen oder Designer und andere kreative Berufsgruppen in die gesetzliche Sozialversicherung einschließlich Rentenversicherung eingebunden sind - das Stichwort lautet "Künstlersozialkasse".

Staat und Auftraggeber ("Verwerter") bezahlen diesem Personenkreis einen 50-prozentigen "Arbeitgeber"-Anteil an den Beiträgen zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Entsprechend begehrt ist bei Kreativen die (eigentlich Zwangs-)Mitgliedschaft in der KSK. Welche Berufsgruppen sich über die KSK versichern können und wie man dort "eintritt", erklärt unser Beitrag "Kreative Berufe: Sozialversicherung über die Künstlersozialkasse".

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Sehr geehrter Herr Drescher,
die vermeintliche Ungereimtheit reimt sich durchaus: Im ersten Zitat ist von der "Kranken- und Pflege-Versicherungspflicht in der KSK" die Rede. Im zweiten Beitrag geht es ganz allgemein um die mögliche _Rentenversicherungspflicht_ nebenberuflich Selbstständiger.
Informationen über die Rentenversicherungspflicht nebenberuflicher Künstler und Publizisten finden Sie auf der KSK-Seite
"Ausnahmen von der Rentenversicherungspflicht"
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/au...
kurz: http://bit.ly/jxKRlS
Die dazugehörige gesetzliche Grundlage findet sich in § 4 KSVG
http://bundesrecht.juris.de/ksvg/__4.html
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung - wir werden die RV-Ausnahmeregelungen nebenberuflicher Künstler und Publizisten beim nächsten Update des KSK-Artikels berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüße
Robert Chromow

Herzlichen Dank für das freundliche Feedback. Leider kann ich Ihnen Ihre Frage nicht beantworten. Am besten wenden Sie sich an die gebürhenfreie Hotline der "Deutschen Rentenversicherung" ...
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/
... unter Tel.: 0800-10004800 - zu erreichen:
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19.30 Uhr und Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr.
Tipp: Falls Sie aus Sicht der DRV rentenversicherungspflichtig sind, holen Sie sich am besten bei Ihrem britischen Versicherer Unterstützung.
Alles Gute und viel Erfolg
Robert Chromow
PS: Eine Bitte: Lassen Sie uns wissen, welche Auskunft Sie bekommen haben? Danke schön!

Hallo und vielen Dank fuer der hilfreiche Artikel. Ein kleine Frage: Wenn man in Deutschland seit 5 Jahre wohnt und selbstaendig als Trainer arbeitet ABER bezahlt immer noch in der Rentenversicherung Grossbritanniens, ist man immer noch pflichtig hier zu bezahlen? (Besonders wenn man in der Zukunft noch vor hat zurueck nach GB zu ziehen?)

Vielen Dank im voraus fuer ein Antwort - und danke fuer dieser Artikel :-)