Restschuldbefreiung und Gläubiger-Rechte

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 6. April 2009
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Der richtige Weg, wenn dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt werden soll

Wenn Sie der Auffassung sind, nachvollziehbare und vor allen Dingen nachweisbare Anhaltspunkte für die Versagung der Restschuldbefreiung Ihres Schuldners in der Hand zu halten, dann müssen Sie folgende Punkte beachten:

Ohne Antrag geht nichts!

Den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung müssen Sie als Insolvenzgläubiger stellen!

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