Rürup-Rente für Selbstständige

Taugt die Rürup-Rente als Vorsorge-Alternative für Selbstständige?

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 10. März 2010
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Über den Autor: Josef Ellenrieder

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Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

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Vor- und Nachteile

Vor allem Selbständige und Freiberufler können mit Rürup steuerbegünstigt Geld für die Altersvorsorge ansparen. Steuerexperte Josef Ellenrieder erklärt Vor- und Nachteile der Rürup-Rente.

Als Faustregel gilt:

  • Riester-Verträge sind in erster Linie für Arbeitnehmer gedacht und

  • Rürup-Verträge für Selbständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind. (Rürup steht aber natürlich auch Arbeitern, Angestellten und Beamten als Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge offen.)

Die Rürup-Rente ist i. d. R. eine kapitalgedeckte Altersvorsorge und ermöglicht es, eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung über Steuervorteile aufzubauen. Kennzeichen eines Vertrags zur Erlangung einer Rürup-Rente ist, dass dieser Vertrag die Voraussetzungen für den besonderen Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG erfüllen muss.

Ab 2010 setzt der besondere Sonderausgabenabzug für einen Rürup-Vertrag (= sog. Basisrentenvertrag) voraus, dass auch dieser Vertrag zertifiziert worden ist.

Voraussetzungen für Rürup-Verträge:

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