Schadenersatz und Schadenersatzpflicht

Wann Sie haften, wann Kunden haften

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 6. August 2008
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Über die Autorin: Dr. Ellen Ulbricht

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Dr. Ellen Ulbricht ist Juristin und Unternehmensberaterin. 15 Jahre war sie in leitender Position im Inkassobereich in der Bearbeitung von Forderungen von Selbstständigen und KMU tätig. Daneben hat sie für namhafte Kreditinstitute Forderungen im Privatkundensektor realisiert. Erfahrungen im Debitorensektor hat sie in der Telekommunikationsbranche im Privat- und Großkundenbereich gesammelt.

Ellen Ulbricht lebt in der Nähe von Wien und berät als Inhaberin der Ulbricht Unternehmensberatung Selbstständige und KMUs in Deutschland und Österreich in Fragen des Forderungsmanagements. Gleichzeitig ist sie als Autorin und Referentin tätig.

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Wer einen Schaden hat, möchte für gewöhnlich auch Schadensersatz geltend machen. Das ist aber gar nicht so einfach - denn nicht aus jedem Schaden resultiert zwangsläufig ein Ersatzanspruch. Das fängt bereits damit an, dass es "den Schaden an sich" nicht gibt. Schäden sind vielfältig und resultieren bspw. aus:

  • einer Verletzung vertraglicher Pflichten (sog. Leistungsstörung),

  • einer Gefährdung Dritter (sog. Gefährdungshaftung),

  • einer Pflichtverletzung,

  • einem gesetzlichen Schuldverhältnis,

  • einer unerlaubten Handlung heraus.

Zwar haftet der Verursacher des Schadens in der Regel für sein Tun. De facto tut er das aber nur eingeschränkt. Denn Haftung setzt in den meisten Fällen ein Verschulden voraus, das auf Vorsatz und Fahrlässigkeit zurückgeht.

Grundsätzlich haftet jeder nur für eigenes Verschulden. Unternehmer(innen) jedoch können auch für das rechtswidrige und schuldhafte Handeln eines Mitarbeiters zur Rechenschaft gezogen werden.

So vielfältig wie die einzelnen Voraussetzungen für einen Schadensersatz sind, so verschieden sind auch die Interessen des Geschädigten auf Schadensersatz. Wer von seinem Lieferanten sitzen gelassen wird und deshalb nicht produzieren kann, dessen Interesse ist auf einen anderen Schadensersatz gerichtet als das eines Unfallopfers.

Der Leitfaden gibt einen ersten Überblick über die Materie und erläutert, in welchen Fällen Sie für was haften bzw. wann Sie Dritte haftbar machen können.

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