Wer einen Schaden hat, möchte für gewöhnlich auch Schadensersatz geltend machen. Das ist aber gar nicht so einfach - denn nicht aus jedem Schaden resultiert zwangsläufig ein Ersatzanspruch. Das fängt bereits damit an, dass es "den Schaden an sich" nicht gibt. Schäden sind vielfältig und resultieren bspw. aus:
einer Verletzung vertraglicher Pflichten (sog. Leistungsstörung),
einer Gefährdung Dritter (sog. Gefährdungshaftung),
einer Pflichtverletzung,
einem gesetzlichen Schuldverhältnis,
einer unerlaubten Handlung heraus.
Zwar haftet der Verursacher des Schadens in der Regel für sein Tun. De facto tut er das aber nur eingeschränkt. Denn Haftung setzt in den meisten Fällen ein Verschulden voraus, das auf Vorsatz und Fahrlässigkeit zurückgeht.
Grundsätzlich haftet jeder nur für eigenes Verschulden. Unternehmer(innen) jedoch können auch für das rechtswidrige und schuldhafte Handeln eines Mitarbeiters zur Rechenschaft gezogen werden.
So vielfältig wie die einzelnen Voraussetzungen für einen Schadensersatz sind, so verschieden sind auch die Interessen des Geschädigten auf Schadensersatz. Wer von seinem Lieferanten sitzen gelassen wird und deshalb nicht produzieren kann, dessen Interesse ist auf einen anderen Schadensersatz gerichtet als das eines Unfallopfers.
Der Leitfaden gibt einen ersten Überblick über die Materie und erläutert, in welchen Fällen Sie für was haften bzw. wann Sie Dritte haftbar machen können.
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