Der Schadensersatzanspruch aus Vertrag
Wer seinen Anspruch aus einer Vertragsverletzung herleiten will, muss sich zwangsläufig mit den Regeln der gesetzlichen Schuldverhältnisse auseinandersetzen.
Wir schließen täglich zahlreiche Verträge: Wir kaufen oder verkaufen Sachen, schließen Dienst- oder Werkverträge, mieten ein Büro oder nehmen einen Auftrag an. Aus jedem Vertragsverhältnis, gleich auf welcher Grundlage, resultieren für die Vertragspartner die für diesen Vertrag typischen Pflichten.
Beispiel
Aus dem Kaufvertrag ist der Verkäufer verpflichtet, die Kaufsache zu übergeben und dem Käufer das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer dagegen ist verpflichtet, die Sache abzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis dafür zu begleichen.
Nun werden nicht immer alle Verträge zur Zufriedenheit der Vertragspartner erfüllt. In unserem Beispiel kann der Verkäufer entweder gar nicht oder nur viel zu spät liefern, die Ware kann mangelhaft sein oder beim Anliefern beschädigt ein Mitarbeiter des Verkäufers durch Unachtsamkeit eine Maschine oder andere Sachen des Käufers. Umgekehrt kann der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht oder verspätet nachkommen. Die Liste ließe sich nun je nach Vertragstyp und -gestaltung beliebig erweitern.
Man spricht in diesem Fall von Leistungsstörungen. Im Recht der Leistungsstörungen sind zwei grundlegende Vorschriften verankert, die im Falle einer gestörten Vertragsbeziehung unter bestimmten Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruch gewähren.
Schadensersatzanspruch, Leistungsstörung, unerlaubte Handlung, Gefährdungshaftung, Schadensersatz
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