Schadenersatz und Schadenersatzpflicht

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 6. August 2008
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Wie berechnet sich der Schadensersatz?

Jetzt wissen Sie zwar, von wem Sie unter welchen Voraussetzungen einen Schadensersatz verlangen können. Das beantwortet jedoch noch nicht die Frage, wie sich der Ersatzanspruch berechnet. Das ist wiederum in einer Reihe eigener Normen, den § 249 ff BGB geregelt. Diese Normen gelten für sämtliche Schadensersatzansprüche, gleichgültig, ob sie auf einem Vertrag, Delikt oder einer Gefährdungshaftung beruhen. Welches (Schadensersatz-)Interesse zu berücksichtigen ist, ergibt sich allerdings wiederum aus dem Schutzzweck derjenigen Norm, aus der letztendlich der Schadensersatzanspruch resultiert. Diese Norm beschreibt die Art, den Umfang und den Inhalt der Schadensersatzleistung, begründet selbst aber keinen Schadensersatzanspruch. Deshalb können diese Normen immer nur in Verbindung mit anderen, den Schadensersatz begründenden Vorschriften zur Anwendung kommen.

Der Schadensersatz statt Leistung, §§ 281 ff, 311 a Abs. 2 BGB ist auf das positive Interesse (= Erfüllungsinteresse) gerichtet. Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er bei fristgerechter oder mangelfreier Lieferung gestanden hätte. Der Geschädigte muss also unter anderem

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