Schadenersatz und Schadenersatzpflicht

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 6. August 2008
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Wiederherstellung oder Ersatz?

Ist eine Sache zerstört worden, dann eröffnet § 249 Abs. 2 BGB zwei Möglichkeiten:

  1. Wiederherstellung oder

  2. Ersatz

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