Scheinselbstständigkeit: Gegenargumente, Kriterien, Vorbeugung

Scheinselbstständigkeit ist wieder "in": Kriterien, Gegenargumente und Vorbeugung gegen die Einstufung als "scheinselbstständig"

Viele Selbstständige haben das Thema "Scheinselbstständigkeit" längst abgehakt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund sorgt inzwischen aber wieder nach Kräften dafür, dass viele Selbstständige sich wieder mit dem Verdacht herumschlagen müssen, scheinselbstständig zu sein. Wir haben Argumente und Tipps dagegen.

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"Scheinselbstständigkeit" – was ist das? Der Begriff lässt es bereits erahnen: Scheinselbständige sind nur zum Schein selbständig.

Scheinselbstständige sind wie normale Arbeitnehmer persönlich abhängig und weisungsgebunden in die Gesamtorganisation des Auftraggebers eingebunden.

Scheinselbständige sind nur angeblich selbstständig, damit der Arbeit- und Auftraggeber und/oder sie selbst Sozialabgaben sparen können. Tatsächlich sind Scheinselbstständige sozialversicherungsrechtlich wie Arbeitnehmer einzuordnen. Scheinselbstständige und ihre Auftraggeber entziehen sich also weiten Teilen der Sozialversicherungspflicht, manche bewusst, manche versehentlich.

"Echte" Selbstständige tragen selbst ein unternehmerisches Risiko. Sie werben für ihr Unternehmen und sind insgesamt frei in ihren unternehmerischen Entscheidungen, z. B. was die Einstellung von Personal betrifft, über Zahlungskonditionen, Preise oder Arbeitszeiten. All das tun Scheinselbstständige nicht.

Welche Kriterien es gibt, was für eine "echte" Selbständigkeit spricht und wie Sie Probleme bestmöglich vermeiden, erklärt Sandra Bonnemeier.