Schritt für Schritt zum Arbeitszeugnis

Theorie: Die Zeugnissprache: Zwischen Wahrheit und Wohlwollen

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Zwischen Wahrheit und Wohlwollen

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Die besonderen Formulierungen, welche in Arbeitszeugnissen zur Leistungsbeurteilung verwendet werden, verursachen häufig Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten. Da sie Arbeitnehmern das Verständnis des eigenen Zeugnisses erschweren, werden diese Formulierungen in der Presse und in Zeugnis-Ratgebern oft mit ärgerlichen "Geheimcodes" verglichen.

Ironie der Geschichte: Die heutige Praxis der Zeugnisschreibung, die wir als arbeitnehmerfeindlich empfinden, geht auf ein arbeitnehmerfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs zurück. Dieser hatte im Jahr 1963 wie folgt entschieden:

Oberster Grundsatz ist, dass der Inhalt des Zeugnisses wahr sein muss; das heißt aber nicht, dass bei einem Zeugnis über Leitung und Führung die Verpflichtung zu schonungsloser offener Beurteilung von ungünstigen Vorkommnissen besteht. Das Zeugnis soll von verständigem Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein und ihm sein weiteres Fortkommen nicht erschweren. (BGH 26.11.1963 - VI ZR 221/62)

Dieses Urteil stellte Aussteller von Zeugnissen vor die schwierige Aufgabe, Leistung und Führung im Zeugnis wahrheitsgemäß zu beurteilen ohne aber direkte Kritik zu üben. Hieraus entwickelte sich eine spezielle Zeugnissprache, die negative Aussagen wohlwollend positiv formuliert. Notenabstufungen werden durch die Abstufung von positiven Formulierungen zum Ausdruck gebracht. Das bekannteste Beispiel für dieses Prinzip ist die Zufriedenheitsformel, die in den meisten Zeugnissen zur Formulierung der Gesamtnote verwendet wird :

  • Er führte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus. (Note 1)

  • Er führte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus. (Note 2)

  • Er führte seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus. (Note 3)

  • Er führte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit aus. (Note 4)

  • Er führte seine Aufgaben insgesamt zu unserer Zufriedenheit aus. (Note 5)

Selbst eine mangelhafte Gesamtbeurteilung wird noch wohlwollend positiv formuliert - und ist daher nur für einen mit der Zeugnissprache vertrauten Leser richtig einschätzbar. Während in der Alltagssprache die Aussage "insgesamt zufrieden" als Ausdruck grundsätzlicher Zufriedenheit verstanden wird, weist sie im Zeugnis auf ein völliges Versagen des Beurteilten hin!

Der Versuch des Gesetzgebers, eine arbeitnehmerfreundlichere Zeugnisschreibung zu bewirken, führte zur Entstehung von Formulierungen, die gemessen an der Alltagssprache oft maßlos übertrieben wirken und gleichzeitig für den Laien schwer interpretierbar sind. Glücklicherweise ist die Zeugnissprache aber weniger kompliziert als sie auf den ersten Blick wirkt. Wer die grundlegenden Techniken kennt, mit deren Hilfe Negatives auf "wohlwollende" Weise zum Ausdruck gebracht wird, kann negative Beurteilungen und problematische Formulierungen im Zeugnis erkennen und beim eigenen Schreiben von Zeugnissen vermeiden.