Schritt für Schritt zum Arbeitszeugnis

Von: Gunnar Szymaniak
Stand: 14. Januar 2008
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Theorie: Das Zeugnislayout

Die formale Zeugnisgestaltung

Bei der Gestaltung von Arbeitszeugnissen ist folgendes zu beachten:

Umfang: Die meisten Arbeitszeugnisse haben einen Umfang von 1 bis 2 Seiten (DIN A4). Dabei ist der Umfang abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Komplexität der ausgeführten Aufgaben und der Zahl der Stellenwechsel im Unternehmen. Ein Zeugnis mit 3 Seiten sollte möglichst vermieden werden, kann aber erforderlich sein, wenn z.B. ein Arbeitnehmer sehr lange im Unternehmen tätig war und dabei immer wieder neue Positionen übernommen hat. Eine Ausnahme bilden Sozialarbeiter oder Erzieher, die häufiger drei- oder sogar vierseitige Zeugnisse erhalten.

Papier: Das Zeugnis wird auf dem Geschäftspapier ausgestellt werden, welches das Unternehmen üblicherweise verwendet. Bei einem Briefbogen mit Adressfeld werden Name und Anschrift des Beurteilten nicht in das Adressfeld eingetragen, da sonst der Eindruck entstehen kann, der Beurteilte habe sein Zeugnis per Post erhalten (z.B. nach einem Rechtsstreit oder einer Freistellung). Größere Unternehmen verfügen häufig auch über sogenannte Repräsentationsbögen bzw. Geschäftsleitungsbögen ohne Adressfeld, welche sich gut für die Ausstellung von Zeugnissen eignen. In jedem Fall sollte das Unternehmen anhand des Zeugnisses eindeutig identifizierbar sein.

Auch im Fall, dass der Arbeitgeber kein Geschäftspapier besitzt und das Zeugnis auf einem leeren Blatt Papier ausstellen muss, werden die Firmenbezeichnung, die Rechtsform und die Anschrift des Arbeitgebers angegeben, damit dieser klar identifizierbar ist.

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