Die Schufa beschränkt sich nicht mehr darauf, hauptsächlich das Zahlungsverhalten von Verbrauchern zu durchleuchten: Mit der neuen "Kompaktauskunft" über die Bonität von Unternehmen und deren oberster Führungsebene tritt die Schufa nun auch als eigenständiger Informationslieferant im B2B-Geschäft auf. Wir erläutern, was sich hinter der Schufa-Auskunft 2.0 verbirgt, wer sie einholen kann und welche Kosten damit verbunden sind.
Die Schufa gibt jetzt auch über Unternehmen Auskunft - und deren Chefs bzw. Inhaber
Die klassische Schufa-Auskunft taugt hauptsächlich für Geschäfte mit Konsumenten (B2C-Business). Bislang basierten die Firmeninformationen der Schufa-BusinessLine auf Kooperationen mit anderen Auskunfteien; die detaillierten Schufa-Produkte "Vollauskunft" und "Vollauskunft plus" etwa stammten seit 2006 direkt aus der Bürgel-Datenbank.
Mit der neuen Kompaktauskunft geht die Schufa nun aber zusätzlich eigene Wege. Neben den Unternehmens-Stammdaten enthält die durchweg zweiseitige Kurz-Beurteilung der Unternehmens-Zahlungsfähigkeit folgende Angaben:
Handelsregisterinformationen,
Geschäftszahlen,
Brancheninformationen,
Funktionsträger sowie
Negativ-Informationen über das bisherige Zahlungsverhalten.
Seite 1 einer Schufa-Kompaktauskunft
Die - je nach Perspektive - besondere Stärke und Gefahr der neuen Datensammlung: Allgemeine Firmeninformationen werden mit den "harten Fakten" der Schufa-Personendatenbank verknüpft. Denn in die Kompaktauskunft fließen auch die "Negativinformationen zur ersten Führungsebene" in die Bonitätsbeurteilung von Unternehmen ein. Sofern vorhanden, werden außerdem Verflechtungen von Vorständen und Geschäftsführern mit anderen Unternehmen angezeigt:
Seite 2 einer Schufa-Kompaktauskunft
Kosten und Konditionen
Wer Kompaktauskünfte über seine Geschäftspartner einholen will, muss Schufa-Vertragspartner werden. Der Zugriff auf das SchufaWeb ist zwar nicht ganz billig - kann sich unter Umständen aber selbst für Selbstständige und Kleinunternehmen lohnen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es darum geht, größere wirtschaftliche Risiken bei der Zusammenarbeit mit neuen Kunden und Kooperationspartnern zu begrenzen.
Der monatliche Mindestumsatz bei Nutzung des SchufaWeb beträgt 50 Euro und wird mit den Gebühren für die laufenden Einzelabfragen verrechnet. Die Kosten der wichtigsten Auskunftprodukte betragen derzeit:
Kompaktauskunft über ein ins Handelsregister eingetragenes Unternehmen: 9,50 Euro,
Schufa-Auskunft über nicht eingetragene Freiberufler, Selbstständige, Kleinunternehmer und Verbraucher (erfordert Nachweis des Einverständnisses mit der "Schufa-Klausel"): 5,90 Euro,
Unternehmens-Vollauskunft (aus der Bürgel-Datenbank): 14,40 Euro.
Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es nicht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Informationen über die SchufaWeb-Plattform gibt das Informationsblatt "Ihr Schufa-Anschluss via Internet" (PDF, 380 KB).
Nicht nur für Großabnehmer
Eine Schufa-Vertragspartnerschaft lohnt sich nicht unbedingt nur für Unternehmen, die monatlich mindestens fünf bis zehn oder mehr Kompaktauskünfte einholen: Angenommen, ein Freelancer steht vor einem vielversprechenden Jahresprojekt und will wissen, ob die Bonität des Auftraggebers vertrauenserweckend ist. Diese eine Auskunft kostet bei anschließender Kündigung unterm Strich zwar 150 Euro - das kann unter Umständen aber gut angelegtes Geld sein. Für Kleinunternehmen, die regelmäßig mit Geschäftskunden und größerem Auftragsvolumen zu tun haben, kann sich das erst recht lohnen.
Bitte beachten Sie: Bonitätsauskünfte sind verdichtete Aussagen über das Zahlungsverhalten in der Vergangenheit. Sie lassen allenfalls Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit zu, mit der ein Geschäftspartner sich vertragsgemäß verhalten wird:
Ein theoretisch kreditwürdiger Kunde kann sich im konkreten Einzelfall sehr wohl als zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig entpuppen.
Der vermeintlich windige Kooperationspartner, der von einem vorsichtigen Schufa-Vertragspartner abgewiesen wurde, macht womöglich gute und dauerhafte Geschäfte mit der risikobereiten Konkurrenz.
Bonitätsauskünfte können das nicht verhindern: Sie sorgen aber durchaus für mehr Entscheidungssicherheit - vor allem bei hohen Lieferanten- und Dienstleisterkrediten.
Unternehmensauskünfte an Privatkunden und Arbeitnehmer
Bedarf nach Bonitätsauskünften haben nicht nur Geschäftsleute, sondern auch Verbraucher:
So möchte zum Beispiel die Arbeitnehmerin vor der Kündigung bei ihrem bisherigen Arbeitgeber bestimmt gern wissen, ob der neue Chef das in Aussicht gestellte Top-Gehalt auch wirklich zahlen kann - und erfahrungsgemäß auch zahlen wird.
Oder der private Bauherr interessiert sich dafür, ob das von ihm ausgesuchte Bauunternehmen in den Augen der Schufa als vertrauenswürdig gilt.
Für derartige Verbraucherfragen soll es künftig eigene C2B-Auskünfte bei der Schufa geben.
Und die Selbstauskunft?
Auskünfte über die Bonität ihres eigenen Unternehmen können Schufa-Vertragspartner - genauso wie über alle anderen Geschäftspartner - direkt über ihren SchufaWeb-Account einsehen. Natürliche Personen haben Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft (= "Datenübersicht nach § 34 BDSG").
Für Gesellschafter und Funktionsträger von Personen- und Kapitalgesellschaften, die nicht Schufa-Vertragspartner sind, hält das Unternehmen bislang noch keine gebührenfreien Informationen über Inhalte der Kompaktauskunft zum eigenen Unternehmen bereit. Ob das angesichts der darin enthaltenen Daten zu Personen der ersten Führungsebene auf Dauer so bleiben wird, ist allerdings fraglich.
Immerhin: Nach Aussage einer Service-Mitarbeiterin der Schufa bekommen Betriebe, die an einer Vertragspartnerschaft interessiert sind, die Kompaktauskunft über ihr eigenes Unternehmen im Einzelfall auf Anfrage per E-Mail zugeschickt.
Fazit
Mit ihrer Kompaktauskunft hat die Schufa ein ebenso interessantes wie brisantes Fass aufgemacht: Die Verknüpfung der allgemeinen Unternehmensinformationen mit den Negativmerkmalen aus der Personendatenbank ermöglicht einen neuen Blick auf die Bonität von Geschäftspartnern. Die ausgewiesenen Verbindungen zu anderen Unternehmen tun ein Übriges.
Die vergleichsweise niedrige Zugangsschwelle macht den Auskunftsdienst zudem grundsätzlich auch für kleinere Unternehmen erschwinglich. Wer keine Bonitätsauskünfte zu seinen Kunden benötigt, sollte sich trotzdem darüber informieren, welche Angaben zum eigenen Unternehmen gespeichert sind: Sonst wissen Geschäftspartner womöglich bald mehr über das eigene Unternehmen als dessen Inhaber.
Mehr zum Thema "Schufa-Auskunft"
Zwei Beiträge mit weiteren Informationen zum Thema Schufa-Auskunft (über Verbraucher):
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Macht atriiga schon lange, u. a. (!) mit den Schufa-Daten.