Schufa: Was wird eingetragen, wann wird gelöscht, wer erhält Auskunft?

Wir geben Antwort auf Fragen rund um den Schufa-Eintrag

Von: Robert Chromow
Stand: 6. April 2010 (aktualisiert)
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Über den Autor: Robert Chromow

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Die Schufa

Wir geben Antworten auf die häufigsten Verbraucherfragen rund um Schufa-Einträge: Was wird eingetragen und wann unter welchen Bedingungen wieder gelöscht? Wer hat Zugriff auf die Daten und wer hilft im Zweifelsfall weiter?

Die negative Wirkung von Schufa-Einträgen ist allgemein gefürchtet. Nicht zu Unrecht, auch wenn keineswegs jeder Eintrag bei der "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" von Nachteil ist und jeder Schufa-Vermerk früher oder später auch wieder gelöscht wird.

Schufa-Selbstauskunft: So geht's

Unter der Überschrift "Schufa-Eigenauskunft und Score-Ermittlung" erläutern wir in einem anderen Beitrag die rechtlichen Grundlagen der riesigen Bonitäts-Datensammlung des deutschen Kredit-, Handels- und Dienstleistungsgewerbes - und beschreiben die verschiedenen Wege zu Eigenauskünften.

Wie Sie die Kreditkonditionen von Banken und Sparkassen miteinander vergleichen, ohne dass Ihnen durch wiederholte Schufa-Anfragen Nachteile entstehen, lesen Sie im Artikel "Kredite vergleichen? Schufa-Anfrage ohne Reue".

Bei einem Datenbestand von rund 440 Millionen Informationen zu über 65 Millionen Personen und jährlich annähernd 90 Millionen Anfragen von rund 4.500 Schufa-Partnern bleibt es nicht aus, dass immer wieder offene Praxisfragen auftauchen. Die aus Verbrauchersicht wichtigsten sollen im Folgenden beantwortet werden:

Schufa - wozu das Ganze?

Sinn des zentralen Bonitäts-Registers ist nicht nur der Schutz von Kreditgebern aller Art vor "zweifelhafter Kundschaft": Wenn bei der Datenerfassung, -verarbeitung und vor allem Löschung alles mit rechten Dingen zugeht, dient die Schufa durchaus auch Verbraucherinteressen. Ein Kreditgeber oder Lieferant braucht von kauf- oder kreditwilligen Kunden dadurch nämlich keine Einzelnachweise ihrer Zahlungsfähigkeit zu verlangen (z. B. in Form von Bürgschaften oder Verdienstbescheinigungen).

Stattdessen prüft er mittels einer kurzen Datenbankabfrage, ob aufgrund des bisherigen Zahlungsverhaltens der betreffenden Person zu erwarten ist, dass Rechnungen oder laufende Raten, Gebühren und Tilgungen vereinbarungsgemäß bezahlt werden. Im günstigsten Fall profitieren alle Beteiligten davon.

Dürfen die das überhaupt?

Solange sich die Schufa und ihre Vertragspartner an die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes halten und die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel beachten, ist gegen die Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten grundsätzlich nichts einzuwenden.

Ob die Datenschutzbestimmungen erfüllt sind, hängt zu allererst von der Einwilligung in die sogenannte Schufa-Klausel ab: Und zwar sowohl hinsichtlich der Eintragung als auch in Bezug auf die Abfrage von Daten. Beides ist grundsätzlich nur den Schufa-Vertragspartnern erlaubt. Darüber hinaus dürfen personenbezogene Daten zwischen der Schufa und ihren Vertragspartnern nur dann weitergegeben werden, wenn ein "berechtigtes Interesse" im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes vorliegt. Das ist nur bei Geschäften von "nennenswertem Umfang" der Fall, an die ein "wirtschaftliches Risiko" geknüpft ist (das zum Beispiel beim Abschluss eines Handyvertrages vorliegt). Zudem müssen die Schufa-Vertragspartner bei der Datenübermittlung die Verhältnismäßigkeit wahren, das heißt auch die eventuellen Folgen eines Negativeintrags für den Kunden im Auge haben.

Typische Schufa-Klausel

"Ich bin / Wir sind damit einverstanden, dass die Max Mustermann GmbH der Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses .... -Vertrages übermittelt und Auskünfte über mich / uns von der Schufa erhält.

Die Max Mustermann GmbH wird der Schufa darüber hinaus Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Kartenmissbrauch, Forderungsbetrag nach Kündigung) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist."

Sofern Sie keine solche Einverständniserklärung unterschrieben haben und Ihr Name nicht in öffentlichen Schuldnerverzeichnissen auftaucht, gibt es über Sie auch keine Schufa-Akte.

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wenn man schulden hat und sie nicht beglichen hat, weil es finaziell nicht möglich ist was wird dann gemacht?

In dem Fall empfehle ich Ihnen einen Blick in unsere Rubrik
"Überschuldung und Verbraucherinsolvenz"
http://www.akademie.de/direkt?pid=27962
... und insbesondere den
"Grundkurs: Erste Hilfe in der Schuldenkrise "
http://www.akademie.de/direkt?pid=28244
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
--
Redaktionsteam akademie.de

Hallo!
Kann ich als Fahrschulinhaber dafür sorgen dass säumige Zahler (Vollstreckungsbescheid liegt vor) einen Schufa-Eintrag bekommen?

Hallo - und: Nein, dafür können Sie nicht sorgen. Es sei denn, Sie sind Schufa-*Partner*. Schufa-Einträge zur Bonität von Kunden gehen ausschließlich auf Rückmeldungen von Schufa-Partnern zurück.
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Hallo!
Habe mal eine Frage zum privaten Verbraucherinsolvenz.Ich hatte ein privates Verbraucherinsolvenz,dieses ist am 28.02.2008 erledigt also ordnungsgemäß abgeschlossen.Habe dies vom AG bescheinigt bekommen.Aber die Schufa teilte mir mit.das alle Einträge trotzdem noch drei Jahre in der SChufa bleiben.Ist das so rechtens????
Danke für eine nette Auskunft.E.Mail:peterbahr744@hotmail.cm

Hallo Herr Bahr,
soweit es sich um die öffentliche Auskunft über das Insolvenzverfahren handelt, muss die Schufa den Eintrag m. W. auf Ihr Verlangen hin löschen. Für Negativeintragungen über die Sachverhalte, die zu der Insolvenz geführt haben, gilt das allerdings nicht: Für die gelten die im Beitrag genannten Löschfristen. (Dass die von jetzt ab drei Jahre betragen, wage ich jedoch zu bezweifeln - kann und will zum Einzelfall aber keine Aussagen machen...)
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

Tipp: Für den Preis von 2 x 7,80 Eur bekommt man bei Schufa Online einen zetilich unbegrenzten Account zur Eigenauskunft

Der Bericht von Ihnen,ist sehr gut gemacht,und hat meine Fragen beantwortet.

habe am 11.3.06 einen Schufa eintrag mit konto in abwicklung uneinbringliche forderung (wußte bis heute nichts davon, wann wird diese gelöscht?

Ich erhielt eine Gehaltspfändung, veranlasst durch meine geschiedene Ehefrau. Erfolgt daraufhin ein Schufa Eintrag? PT

Hallo PT,
Gehaltspfändungen führen m. W. nicht zu Schufa-Einträgen. Im Zweifel wenden Sie sich an die Schufa-Hotline, die Sie montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr unter 01805-724832 (0,14 Euro / Min. aus dem Festnetz).
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Die Schufa hat mittlerweile in Ihren FAQs (Häufige Fragen) eine eigene Rubrik zum Thema Verbraucherinsolvenz eingerichtet:
https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_3&type=7
Dort steht:
"Die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung wird nach einem Zeitraum von 3 Jahren zum Jahresende im SCHUFA-Datenbestand gelöscht. Die von unseren Vertragspartnern gemeldeten Forderungen können erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung mit einem Erledigungsvermerk versehen werden, der wiederum nach 3 Jahren gelöscht wird."
"Das Merkmal "Insolvenzverfahren eröffnet" wird spätestens drei Jahre nach der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens zusammen mit dem Hinweis auf die Aufhebung des Verfahrens gelöscht."

Hallo!
Habe z. Zt.eine Verbraucherinsolvenz laufen, diese wird und soll am 22.06.2013 abgeschlossen sein, wann werden die Daten aus der Schufa gelöscht, d.h. wann werde ich dann wieder kreditwürdig.

Mit freundlichen Grüssen
Stefan Helm

Hallo Herr Helm,
die Schufa schreibt zu Ihrer Frage:
------------ Zitat ----------------
"Das Merkmal "Insolvenzverfahren eröffnet" wird spätestens drei Jahre nach der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens zusammen mit dem Hinweis auf die Aufhebung des Verfahrens gelöscht."
----------Zitat-Ende --------------
In Ihrem Fall wäre das der 31.12.2016.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ein Mieter ist ausgezogen. Nach unterzeichung des Abnahmeprotokoll werden die Kosten der Mängelreparatur vom Mieter nicht gezahlt.
Der neue Mieter zahlt trotz unterschriebenen Mietvertrag keine Miete und zieht auch nicht ein. Meine Frage: kann ich beide Fälle bei der Schufa zur Eintragung der Fälligen Summen ohne weiteres eintragen lassen? Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar.

Hallo,
Schufa-Eintragungen können nur deren Vertragspartner vornehmen lassen. Für diese Zielgruppe gibt es mit
http://www.schufa4b.de
ein eigenes Informationsportal.
Mehr Glück mit künftigen Mietern wünscht
Robert Chromow

hallo ich hätte eine frage zur rsb .ich hatte im jan 09 meine rsb erhalten .kann ich mir auch so eine löschungsurkunde bei dem amtsgericht holen?

Hallo,
aus meiner Sicht ja: Am besten fragen Sie beim zuständigen Gericht nach und setzen sich anschließend mit der Schufa in Verbindung.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow

ich mus mich jetz auch mal kundig machen .warum sagt die schufa ein erlediegungsvermerk von der restschuldbefreiung bleibt drei jahre dort stehen ? ich möchte auch so ne löschungsurkunde ich hab die restsculd befeiung auch schon zwei jahre .aber man ist immer noch als negativeintrag der letze .wo bekomme ich diese löschungsurkunde?

Hallo, bei der Löschung einer Restschuldbefreiung kommt es m. W. darauf an, woher der betreffende Schufa-Eintrag stammt:
* Wurde die Information über eine Privatinsolvenz aus einem öffentlichen Schuldnerverzeichnis übernommen, muss sie bei Nachweis der Restschuldbefreiung m. W. sofort gelöscht werden. Daher heißt es bei der Schufa ja auch:
------------ Zitat ----------------
Das Merkmal “Insolvenzverfahren eröffnet” wird SPÄTESTENS zum Ende des dritten Kalenderjahres nach der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens zusammen mit dem Hinweis auf die Aufhebung des Verfahrens gelöscht.
----------Zitat-Ende --------------
* Steht die Information über eine Privatinsolvenz im Zusammenhang mit einer oder mehrerer offenen Forderung(en) eines Schufa-Vertragspartners, bliebt der Erledigungsvermerk trotz Restschuldbefreiung drei Jahre lang erhalten.
------------ Zitat ----------------
Die von unseren Vertragspartnern gemeldeten Forderungen können erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung mit einem Erledigungsvermerk versehen werden, der wiederum nach 3 Jahren gelöscht wird.
----------Zitat-Ende --------------
Vielleicht macht das die Sache ja ein wenig klarer?
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Hallo!

Bei meiner Firmengründung vor 3 Monaten ging ich auf die Suche nach einem geeigneten Geschäftskonto. Da ich bisher bei keiner Hausbank war, sondern ausschließlich OnlineKonten hatte, stellte ich mich bei drei verschiedenen Banken vor und erkundigte mich nach deren Tarifmodellen.

Als erstes landete ich bei einer gelben Bank (deren Geschäftsgebäude ich schon häufiger zur Päckchenabgabe betreten habe) mit recht günstigen Tarifen (laut Werbung). Dort interessierte man sich kein bisschen für meinen Businessplan und konnte man mir auch nicht viel Informationen zum Thema Kreditkarte, Dispokredit oder Überziehungszinsen, usw. mitteilen. Das würde mir alles mitgeteilt, nachdem man mein Schufa-scoring und ein betriebsinternes Ranking ermittelt habe. Und dazu musste ich erstmal den Kontoantrag ausfüllen. Nunja - kostet ja auch nichts, also machte ich das.

Folge: Ich habe nun ein Konto von denen, ohne genehmigten Überziehungskredit. Die Kreditkarte hat man mir abgelehnt und mir stattdessen eine Prepaid-Visa-Karte zugeschickt. Alles landete bei mir zuhause erstmal in einem großen Umschlag, den ich bis heute nicht mehr angefasst habe.

Ich stellte mich dann noch bei zwei anderen Banken vor, bei denen ich mich wesentlich aufgehobener fühlte. Beide Betreuer gingen recht genau auf meinen Businessplan ein, interessierten sich für meine weiteren Vermögensverhältnisse und versprachen mir ihre volle Kooperation. Die Leistungen beider Banken empfand ich sehr gut, sodass ich mich nicht endgültig für eine entscheiden konnte. Aus diesem Grund habe ich nun zwei Geschäftskonten (Thematisch getrennt) inkl. einem angemessenen Überziehungskredit bei beiden Banken und jeweils einer Kreditkarte mit ebenfalls absolut ausreichendem (+Reserven) Verfügungsrahmen.

Diese 3 Kontoeröffnungen innnerhalb eines Monats wirkten sich aber auch auf mein Scoring aus. So fiel mein Score zwischenzeitlich von 96,93% auf 95,55%.

Jetzt stellt sich die Frage, was ich mit dem ersten Konto mache... Ich brauche es nicht und will es nicht. Noch ist es zwar kostenlos, aber ab nächstem Jahr würden dafür sogar Gebühren anfallen. Kann sich mein Score noch weiter verschlechtern, wenn ich dieses Konto nun (ungenutzt) kündige? Oder verbessert sich der Score dadurch eventuell sogar? Die Bank konnte mir leider nichts zu den Auswirkungen einer Kündigung auf das Scoring sagen. Eine Anfrage bei der Schufa habe ich in Kürze geplant.

Hat vielleicht jemand von Euch Erfahrungen auf dem Gebiet?

Hallo,
Erfahrungen mit dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt habe ich zwar nicht. Dass sich die Kündigung eines zuvor nicht genutzten Kontos durch den Kontoinhaber negativ auf die Bonität auswirkt, kann ich mir aber nicht vorstellen. Falls Sie es genauer wissen möchten, sprechen Sie am besten direkt mit der Schufa-Hotline: 01805-724832
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

Sehr geehrter Herr Cunow
Nach Rücksprache mit einer Führungskraft bei der Schufa erhielt ich die Auskunft,dass auch Informationen über eine Verbraucherinsolvenz aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen nach Erteilung der Restschuldbefreiung noch drei Jahre lang den Vermerk "Restschuldbefreiung " tragen.Sie sagen aber, dass man die sofortige Löschung gegen Vorlage einer Löschungsurkunde verlangen kann,wenn die Information der Insolvenz aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen stammt.
Die Schufa sagt,dass betrifft nur Haftbefehle, eidesstattliche Versicherungen,aber nicht die Privatinsolvenz.

Wer hat nun recht??

Hallo,
soweit ich weiß, verhält sich die Sache so: Unaufgefordert löscht die Schufa Informationen, die aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen stammen, erst nach drei Jahren. Wenn Sie der Schufa die Restschuldbefreiung und die Löschung des Eintrags aus dem Schuldnerverzeichnis durch das Amtsgericht nachweisen, löscht auch die Schufa den betreffenden Eintrag sofort. Nachzulesen unter anderem in der FAQ-Sammlung auf der Schufa-Website
http://bit.ly/szCPKi
Bitte beachten Sie: Der Anspruch auf sofortige Löschung bei Nachweis der Restschuldbefreiung bezieht sich nur auf die aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen stammenden Informationen. Offene Forderungen, die vor der Insolvenz von Schufa-Partnern gemeldet und laufend aktualisiert worden sind, bekommen nach Ablauf der Wohlverhaltensphase noch drei Jahre lang den Vermerk "Restschuldbefreiung".
Lassen Sie sich nicht einschüchtern: Falls die Schufa nicht kooperativ ist, besprechen Sie die Details Ihres Einzelfalls am besten mit einer Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstelle.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow