Schufa: Was wird eingetragen, wann wird gelöscht, wer erhält Auskunft?

Wir geben Antwort auf Fragen rund um den Schufa-Eintrag

Von: Robert Chromow
Stand: 7. April 2010 (aktualisiert)
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Über den Autor:

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Löschung und Auskunft

Wann wird mein Negativeintrag endlich gelöscht?

Von einer sofortigen Löschautomatik (beispielsweise nach einer vertragsgemäßen oder verspäteten Erledigung) kann keine Rede sein: Gelöscht werden Schufa-Einträge aller Art generell erst am Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Eintragung. Je nach Eintragsart gelten jedoch etwas unterschiedliche Fristen:

  • Sofort gelöscht werden nur Einträge, die unzulässig gespeichert worden sind. Nachweislich falsche Daten werden berichtigt. Beides müssen Sie aber selbst veranlassen. Voraussetzung dafür ist in aller Regel eine Selbstauskunft.

  • Negativeinträge in Form von Mitteilungen über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte ("Saldo Fälligstellung") werden frühestens am Ende des dritten Kalenderjahres nach Eintragung gelöscht. Eine Eintragung vom 8. Februar 2010 über ein "Konto in Abwicklung" taucht also erst am 1. Januar 2014 nicht mehr in der Schufa-Datenbank auf.

    Wichtig: Die Schufa-Vertragspartner haben die Möglichkeit, diese Frist durch regelmäßige "Salden-Nachmeldungen" zu verlängern: Das tun sie schon allein deshalb, weil sich die Höhe der Forderungen durch die auflaufenden Zinsen erhöht. Der Zeitpunkt einer eventuellen Erledigung spielt in dem Fall für den Löschtermin keine Rolle.

  • Geht ein Geschäftsvorgang obendrein in das gerichtliche Mahnverfahren und erwirbt der Gläubiger einen gerichtlichen Vollstreckungs-"Titel" (= "Vollstreckungsbescheid"), dann entsteht eine "titulierte Forderung": Solche Schufa-Einträge werden taggenau drei Jahre nach einer Erledigung automatisch aus der Schufa-Datenbank entfernt. Angenommen der Gläubiger der am 8. Februar 2010 bei der Schufa eingetragenen Forderung erwirkt einen Vollstreckungsbescheid und der Schuldner zahlt am 14. Juni 2010, dann verschwindet der Negativeintrag am 14. Juni 2013.

  • Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen, Insolvenzverfahren und Erzwingungs-Haftbefehle werden von der Schufa ebenfalls erst nach drei Jahren gelöscht - gerechnet wiederum ab dem Zeitpunkt, an dem das Gericht die Löschung vorgenommen hat.

    Im Unterschied zu den sonstigen Schufa-Einträgen haben Schuldner hierbei allerdings die Möglichkeit, von der Schufa die sofortige Löschung zu verlangen. Sie müssen dafür die Löschungsurkunde des Amtsgerichts vorweisen können.

Sofortige Löschung nur bei öffentlichen Informationen!

Bitte beachten Sie: Anspruch auf sofortige Löschung einer Insolvenz-Eintragung haben Sie nur dann, wenn die zugrunde liegende Information aus einem öffentlichen Schuldnerverzeichnis stammt!

Offene Forderungen, die vor der Insolvenz von Schufa-Partnern gemeldet worden sind, behalten nach Ablauf der Wohlverhaltensphase noch drei Jahre lang den Vermerk "Restschuldbefreiung". Daran ändert auch der Nachweis der Restschuldbefreiung durch das zuständige Amtsgericht ("Löschungsurkunde") nichts!

Wer sieht was?

Schufa-Auskunft ist nicht gleich Schufa-Auskunft. Wie so oft - es kommt darauf an:

  • Am umfangsreichsten ist die gesetzliche Datenübersicht bzw. der persönliche Teil der Bonitätsauskunft: Nur Sie selbst bekommen Ihren kompletten Datensatz zu Gesicht. Sie erkennen sämtliche Anfragen aus den letzten zwölf Monate sowie Eintragungen und Erledigungs- oder Löschvermerke. In jedem Einzelfall können Sie erkennen, wann welches Unternehmen die Anfrage gestellt oder die Eintragung vorgenommen hat.

  • Die Mitarbeiter von "A-Vertragspartnern" der Schufa (Banken und Sparkassen) sehen "bankrelevante" Positiv- und Negativinformationen sowie die Negativinformationen von Unternehmen anderer Branchen (z. B. die von Telefongesellschaften oder Versandhändlern). Sie erfahren jedoch nicht, bei welchen Unternehmen Sie Kunde sind. A-Partner sehen außerdem, ob ein anderes Unternehmen in den letzten zehn Tagen eine Auskunft über Sie bei der Schufa eingeholt hat.

  • B-Vertragspartner (Handelsunternehmen) werden lediglich über die Art vorliegender Zahlungsstörungen informiert, nicht jedoch über die Branche oder gar darüber, um welche konkreten Unternehmen es sich handelt. Auch Telekommunikationsunternehmen gehören zu den B-Partnern. Sie wiederum erhalten zusätzlich Positiv- und Negativinformationen aus ihrer Branche.

Wie bekomme ich eine Selbstauskunft?

Seit April 2010 sind die Informationspflichten von Auskunfteien im Datenschutzgesetz neu geregelt. Laut Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz haben Sie neuerdings einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Angaben.

Neu: Gebührenfreie Datenübersicht

Den unentgeltlichen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten nennt die Schufa "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz". Darin erfahren Sie ...

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wenn man schulden hat und sie nicht beglichen hat, weil es finaziell nicht möglich ist was wird dann gemacht?

In dem Fall empfehle ich Ihnen einen Blick in unsere Rubrik
"Überschuldung und Verbraucherinsolvenz"
http://www.akademie.de/direkt?pid=27962
... und insbesondere den
"Grundkurs: Erste Hilfe in der Schuldenkrise "
http://www.akademie.de/direkt?pid=28244
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
--
Redaktionsteam akademie.de

Hallo!
Kann ich als Fahrschulinhaber dafür sorgen dass säumige Zahler (Vollstreckungsbescheid liegt vor) einen Schufa-Eintrag bekommen?

Hallo - und: Nein, dafür können Sie nicht sorgen. Es sei denn, Sie sind Schufa-*Partner*. Schufa-Einträge zur Bonität von Kunden gehen ausschließlich auf Rückmeldungen von Schufa-Partnern zurück.
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Hallo!
Habe mal eine Frage zum privaten Verbraucherinsolvenz.Ich hatte ein privates Verbraucherinsolvenz,dieses ist am 28.02.2008 erledigt also ordnungsgemäß abgeschlossen.Habe dies vom AG bescheinigt bekommen.Aber die Schufa teilte mir mit.das alle Einträge trotzdem noch drei Jahre in der SChufa bleiben.Ist das so rechtens????
Danke für eine nette Auskunft.E.Mail:peterbahr744@hotmail.cm

Hallo Herr Bahr,
soweit es sich um die öffentliche Auskunft über das Insolvenzverfahren handelt, muss die Schufa den Eintrag m. W. auf Ihr Verlangen hin löschen. Für Negativeintragungen über die Sachverhalte, die zu der Insolvenz geführt haben, gilt das allerdings nicht: Für die gelten die im Beitrag genannten Löschfristen. (Dass die von jetzt ab drei Jahre betragen, wage ich jedoch zu bezweifeln - kann und will zum Einzelfall aber keine Aussagen machen...)
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

Tipp: Für den Preis von 2 x 7,80 Eur bekommt man bei Schufa Online einen zetilich unbegrenzten Account zur Eigenauskunft

Der Bericht von Ihnen,ist sehr gut gemacht,und hat meine Fragen beantwortet.

habe am 11.3.06 einen Schufa eintrag mit konto in abwicklung uneinbringliche forderung (wußte bis heute nichts davon, wann wird diese gelöscht?

Ich erhielt eine Gehaltspfändung, veranlasst durch meine geschiedene Ehefrau. Erfolgt daraufhin ein Schufa Eintrag? PT

Hallo PT,
Gehaltspfändungen führen m. W. nicht zu Schufa-Einträgen. Im Zweifel wenden Sie sich an die Schufa-Hotline, die Sie montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr unter 01805-724832 (0,14 Euro / Min. aus dem Festnetz).
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Die Schufa hat mittlerweile in Ihren FAQs (Häufige Fragen) eine eigene Rubrik zum Thema Verbraucherinsolvenz eingerichtet:
https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_3&type=7
Dort steht:
"Die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung wird nach einem Zeitraum von 3 Jahren zum Jahresende im SCHUFA-Datenbestand gelöscht. Die von unseren Vertragspartnern gemeldeten Forderungen können erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung mit einem Erledigungsvermerk versehen werden, der wiederum nach 3 Jahren gelöscht wird."
"Das Merkmal "Insolvenzverfahren eröffnet" wird spätestens drei Jahre nach der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens zusammen mit dem Hinweis auf die Aufhebung des Verfahrens gelöscht."

Hallo!
Habe z. Zt.eine Verbraucherinsolvenz laufen, diese wird und soll am 22.06.2013 abgeschlossen sein, wann werden die Daten aus der Schufa gelöscht, d.h. wann werde ich dann wieder kreditwürdig.

Mit freundlichen Grüssen
Stefan Helm

Hallo Herr Helm,
die Schufa schreibt zu Ihrer Frage:
------------ Zitat ----------------
"Das Merkmal "Insolvenzverfahren eröffnet" wird spätestens drei Jahre nach der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens zusammen mit dem Hinweis auf die Aufhebung des Verfahrens gelöscht."
----------Zitat-Ende --------------
In Ihrem Fall wäre das der 31.12.2016.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ein Mieter ist ausgezogen. Nach unterzeichung des Abnahmeprotokoll werden die Kosten der Mängelreparatur vom Mieter nicht gezahlt.
Der neue Mieter zahlt trotz unterschriebenen Mietvertrag keine Miete und zieht auch nicht ein. Meine Frage: kann ich beide Fälle bei der Schufa zur Eintragung der Fälligen Summen ohne weiteres eintragen lassen? Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar.

Hallo,
Schufa-Eintragungen können nur deren Vertragspartner vornehmen lassen. Für diese Zielgruppe gibt es mit
http://www.schufa4b.de
ein eigenes Informationsportal.
Mehr Glück mit künftigen Mietern wünscht
Robert Chromow

hallo ich hätte eine frage zur rsb .ich hatte im jan 09 meine rsb erhalten .kann ich mir auch so eine löschungsurkunde bei dem amtsgericht holen?

Hallo,
aus meiner Sicht ja: Am besten fragen Sie beim zuständigen Gericht nach und setzen sich anschließend mit der Schufa in Verbindung.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow

ich mus mich jetz auch mal kundig machen .warum sagt die schufa ein erlediegungsvermerk von der restschuldbefreiung bleibt drei jahre dort stehen ? ich möchte auch so ne löschungsurkunde ich hab die restsculd befeiung auch schon zwei jahre .aber man ist immer noch als negativeintrag der letze .wo bekomme ich diese löschungsurkunde?

Hallo, bei der Löschung einer Restschuldbefreiung kommt es m. W. darauf an, woher der betreffende Schufa-Eintrag stammt:
* Wurde die Information über eine Privatinsolvenz aus einem öffentlichen Schuldnerverzeichnis übernommen, muss sie bei Nachweis der Restschuldbefreiung m. W. sofort gelöscht werden. Daher heißt es bei der Schufa ja auch:
------------ Zitat ----------------
Das Merkmal “Insolvenzverfahren eröffnet” wird SPÄTESTENS zum Ende des dritten Kalenderjahres nach der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens zusammen mit dem Hinweis auf die Aufhebung des Verfahrens gelöscht.
----------Zitat-Ende --------------
* Steht die Information über eine Privatinsolvenz im Zusammenhang mit einer oder mehrerer offenen Forderung(en) eines Schufa-Vertragspartners, bliebt der Erledigungsvermerk trotz Restschuldbefreiung drei Jahre lang erhalten.
------------ Zitat ----------------
Die von unseren Vertragspartnern gemeldeten Forderungen können erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung mit einem Erledigungsvermerk versehen werden, der wiederum nach 3 Jahren gelöscht wird.
----------Zitat-Ende --------------
Vielleicht macht das die Sache ja ein wenig klarer?
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Hallo!

Bei meiner Firmengründung vor 3 Monaten ging ich auf die Suche nach einem geeigneten Geschäftskonto. Da ich bisher bei keiner Hausbank war, sondern ausschließlich OnlineKonten hatte, stellte ich mich bei drei verschiedenen Banken vor und erkundigte mich nach deren Tarifmodellen.

Als erstes landete ich bei einer gelben Bank (deren Geschäftsgebäude ich schon häufiger zur Päckchenabgabe betreten habe) mit recht günstigen Tarifen (laut Werbung). Dort interessierte man sich kein bisschen für meinen Businessplan und konnte man mir auch nicht viel Informationen zum Thema Kreditkarte, Dispokredit oder Überziehungszinsen, usw. mitteilen. Das würde mir alles mitgeteilt, nachdem man mein Schufa-scoring und ein betriebsinternes Ranking ermittelt habe. Und dazu musste ich erstmal den Kontoantrag ausfüllen. Nunja - kostet ja auch nichts, also machte ich das.

Folge: Ich habe nun ein Konto von denen, ohne genehmigten Überziehungskredit. Die Kreditkarte hat man mir abgelehnt und mir stattdessen eine Prepaid-Visa-Karte zugeschickt. Alles landete bei mir zuhause erstmal in einem großen Umschlag, den ich bis heute nicht mehr angefasst habe.

Ich stellte mich dann noch bei zwei anderen Banken vor, bei denen ich mich wesentlich aufgehobener fühlte. Beide Betreuer gingen recht genau auf meinen Businessplan ein, interessierten sich für meine weiteren Vermögensverhältnisse und versprachen mir ihre volle Kooperation. Die Leistungen beider Banken empfand ich sehr gut, sodass ich mich nicht endgültig für eine entscheiden konnte. Aus diesem Grund habe ich nun zwei Geschäftskonten (Thematisch getrennt) inkl. einem angemessenen Überziehungskredit bei beiden Banken und jeweils einer Kreditkarte mit ebenfalls absolut ausreichendem (+Reserven) Verfügungsrahmen.

Diese 3 Kontoeröffnungen innnerhalb eines Monats wirkten sich aber auch auf mein Scoring aus. So fiel mein Score zwischenzeitlich von 96,93% auf 95,55%.

Jetzt stellt sich die Frage, was ich mit dem ersten Konto mache... Ich brauche es nicht und will es nicht. Noch ist es zwar kostenlos, aber ab nächstem Jahr würden dafür sogar Gebühren anfallen. Kann sich mein Score noch weiter verschlechtern, wenn ich dieses Konto nun (ungenutzt) kündige? Oder verbessert sich der Score dadurch eventuell sogar? Die Bank konnte mir leider nichts zu den Auswirkungen einer Kündigung auf das Scoring sagen. Eine Anfrage bei der Schufa habe ich in Kürze geplant.

Hat vielleicht jemand von Euch Erfahrungen auf dem Gebiet?

Hallo,
Erfahrungen mit dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt habe ich zwar nicht. Dass sich die Kündigung eines zuvor nicht genutzten Kontos durch den Kontoinhaber negativ auf die Bonität auswirkt, kann ich mir aber nicht vorstellen. Falls Sie es genauer wissen möchten, sprechen Sie am besten direkt mit der Schufa-Hotline: 01805-724832
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

Sehr geehrter Herr Cunow
Nach Rücksprache mit einer Führungskraft bei der Schufa erhielt ich die Auskunft,dass auch Informationen über eine Verbraucherinsolvenz aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen nach Erteilung der Restschuldbefreiung noch drei Jahre lang den Vermerk "Restschuldbefreiung " tragen.Sie sagen aber, dass man die sofortige Löschung gegen Vorlage einer Löschungsurkunde verlangen kann,wenn die Information der Insolvenz aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen stammt.
Die Schufa sagt,dass betrifft nur Haftbefehle, eidesstattliche Versicherungen,aber nicht die Privatinsolvenz.

Wer hat nun recht??

Hallo,
soweit ich weiß, verhält sich die Sache so: Unaufgefordert löscht die Schufa Informationen, die aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen stammen, erst nach drei Jahren. Wenn Sie der Schufa die Restschuldbefreiung und die Löschung des Eintrags aus dem Schuldnerverzeichnis durch das Amtsgericht nachweisen, löscht auch die Schufa den betreffenden Eintrag sofort. Nachzulesen unter anderem in der FAQ-Sammlung auf der Schufa-Website
http://bit.ly/szCPKi
Bitte beachten Sie: Der Anspruch auf sofortige Löschung bei Nachweis der Restschuldbefreiung bezieht sich nur auf die aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen stammenden Informationen. Offene Forderungen, die vor der Insolvenz von Schufa-Partnern gemeldet und laufend aktualisiert worden sind, bekommen nach Ablauf der Wohlverhaltensphase noch drei Jahre lang den Vermerk "Restschuldbefreiung".
Lassen Sie sich nicht einschüchtern: Falls die Schufa nicht kooperativ ist, besprechen Sie die Details Ihres Einzelfalls am besten mit einer Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstelle.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow