Schuldner-Tricks und Gegenmaßnahmen: Keine Angst vorm "Schuldenkönig"!

Mit Ausdauer und Sachkenntnis ist auch böswilligen Schuldnern beizukommen: Ein "Selbstverteidigungskurs" für Gläubiger

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 11. Juni 2012 (aktualisiert)
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Ein unter Pseudonym schreibender Autor versorgt als selbst ernannter "Schuldenkönig" mit seinem Werk "Zahlen Sie Ihre Schulden einfach nicht zurück" Schuldner mit Tricks, um sich erfolgreich vor den Zahlungsverpflichtungen zu drücken. Erklärtes Ziel: Die Zahlung ganz bewusst und mit allen Mitteln zu verzögern.

Wir haben es beim Schuldenkönig mit einem typischen Exemplar eines böswilligen Schuldners zu tun. Dagegen sollten Sie sich wappnen. Einem Schuldenkönig können Unternehmer oder Selbstständige jederzeit begegnen.

Dieser Leitfaden liefert eine Anleitung zur Gegenwehr: Wir erläutern die Taktik des Schuldenkönigs Zug um Zug und verraten wirksame Gegenmaßnahmen gegen alle seine Manöver und Manipulationen. Bei Licht besehen sind die Tricks alles andere als neu, viele sind auch längst überholt - und es gibt wirksame Gegenmittel.

Am Ende kennen Sie nicht nur die üblichen Tricks böswilliger Nichtzahler - Sie wissen auch, wie man solchen Kunden eben doch beikommen kann.

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Ihre Wertung:

 

Hallo J.A.,

In der Regel handelt es sich bei Vermögensverschiebung um einen Betrug nach § 263 StGB, was jedoch im Einzelfall genau geprüft werden muss. Außerdem gibt es für die Insolvenzstraftat der Vermögensverschiebung bei Überschuldung den § 283 StGB ("Bankrott"). Darüber hinaus kommen je nach Fallgestaltung weitere Straftaten in Betracht, die mit der Tat im Zusammenhang stehen, beispielsweise eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) usw.

In jedem Fall sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen, bevor Sie jemand öffentlich des Betrugs bezichtigen. Das gleiche gilt für den Bankrott
§ 283 StGB. Disee Delikte klingen auf den ersten Blick sehr einfach, haben es jedoch "in sich".

beste Grüße
Ihre akademie.de-Redaktion

Sehr geehrter Autor,

Ihren Artikel habe ich dankbar entgegen genommen. sie schreiben zwar, dass man im Falle von nachweislicher Vermögensverschiebung nicht zögern sollte, Strafantrag zu stellen, jedoch konnte ich keinen Paragraphen dazu finden, dass Vermögensverschiebung als Strafbestand beurteilt wird. Nun möchte ich schon seit längerem Strafantrag stellen, zu einem klassischen Fall von Vermögensverschiebung, der mir passiert ist, ich weiss jedoch nicht, welcher Strafbestand hier aktuell angebracht wäre zu benennen.

Herzlichst,

J. A.

Sie übersehen bewusst die Motivation des Schuldners. Er will nicht zahlen. Und genau das ist ja der Punkt: Ein Schuldner der weis was er tut und bereit ist mit den Konsequenzen zu leben ist ein totes Pferd. Würden sie versuchen auf einem toten Pferd zu reiten? Ich nicht.

Da wird ein Exekutionstitel erwirkt und damit basta. Dann kann der Fall für Jahre in die Versenkung und alle 5 Jahre holt man ihn hervor und prüft kurz.
Ist was zu holen freut man sich, wenn nicht - wieder ab in die Versenkung damit.

Irgendwann wird es dem Schuldner zu blöd oder es ist tatsächlich nichts zu holen - dann hab ich Pech gehabt. Was muss ich da groß noch mein Geld für dubiose Inkassobüros und Rechtsanwälte ausgeben? Die schaffen bei einem Profi-Schuldner auch nicht mehr! DAS ist mein Punkt.

Und eines der Hauptprobleme im Zusammenhang mit Schulden sind ja überzogene Forderungen von Seite der Gläubiger bzw. deren Betreibern.
Wenn ich als Schuldner auf dem längeren Ast sitze und dann schreibt mir ein windiges Inkassobüro zB: "Vielen Dank für ihr Ratenzahlungsangebot aber 30,- Euro im Monat können wir als Ratenzahlung nicht akzeptieren. Die Mindestrate beträgt 250,- Euro.". Und das, obwohl der "Kunde" schon seit Jahren ergebnislos gepfändet wird - dann fühlt sich der Schuldner wohl zu Recht verarscht und verliert jede Motivation auf Zusammenarbeit. Und diese Briefe werden täglich zu hunderten verschickt!

Was mich wieder an den Anfang bringt - die Gläubiger sind ja in Wahrheit gar nicht bereit zu verhandeln, weil sie eben auf solche Scharlatane, denen es nur ums Kohle machen geht, hören.
Wenn von mittellose Schuldner Quoten in Höhe von 70% oder oft sogar mehr verlangt werden kann man sicher nicht von ernst gemeinten Verhandlungen sprechen - und dann sind die Gläubiger auch noch beleidigt, wenn keine Reaktion mehr von den Schuldnern kommt. Oh Wunder!

Lieber Herr Anonym vom 9.3.

Interessante Ausführungen - nur leider sagen Sie gar nicht dazu, wie Sie denn mit einem echten ausgekochten Profi-Schuldner, der genau weiß, was er tut und nicht zahlen _will_ verhandeln wollen. Und genau um diese Sorte geht es doch hier, nicht um die Hausfrau, die sich leider beim Shopping-Kanal-gucken völlig vergessen hat und hinterher nicht mehr weiß, wie sie all die bestellten Schrankwände und Hometrainer bezahlen soll.

Die Frau Anwältin schreibt aus sehr einseitiger Sicht - und ist daher der ideale Konterpart zum "Schuldenkönig". Die Wahrheit liegt wie so oft in der Mitte. Fakt ist, dass der Schuldner - wenn er tatsächlich nicht zahlen will und mit den Konsequenzen leben kann - in der besseren Lage ist. Fakt ist auch, dass die Gläubiger sehr wenig in der Hand haben um säumige Zahler zu "zwingen". Was mir jedoch besonders negativ aufgefallen ist, ist der ständige Hinweis darauf, man möge doch Strafanzeige stellen. Das führt dazu, dass echte Schuldenkönige straffrei bleiben, weil die Staatsanwaltschaft solche Anzeigen fast schon aus Prinzip zurück weist. Ein echter Danaeer-Rat so zu sagen. Auch sonst sind die Ratschläge eher genau so altbacken wie jene des Schuldenkönigs. Leider ist es immer öfter so, dass Gläubiger aus Prinzip jede Kommunikation verweigern und dann erst recht erbost sind, wenn der Schuldner den finalen Schritt in die Insolvenz wagt. Mehr reden und weniger Konfrontation wäre wieder angesagt. Beide Kommentare - die des Schuldenkönigs wie auch der Frau Rechtsanwältin - sind hier denkbar ungeeignet um Lösungen zu finden. Hier läuft alles nur auf Konfrontation hinaus - und damit verlieren beide Parteien. Mein Tip: Runter vom hohen Ross, sich selbst ein Bild verschaffen und dann ehrlich verhandeln. Das Geld ist ohnehin schon verloren. Jeder Cent den man noch an Inkassobüros oder solche "Rechtsexperten" überweist ist genau so als ob sie versuchen auf einem toten Pferd zu reiten.

Die Realität sieht so aus, dass der Schuldner in der besseren Verhandlungsposition ist.

Hier ist ständig die Rede von dem "Schuldenkönig" und seinen zweifelhaften und nicht besonders intelligenten, zum Teil auch überholten Strategien! Die echten "Schuldenkönige" sind ganz andere, denn sie produzieren die höchsten Schulden im Lande und haben seit Jahr und Tag den wirtschaftlichen Aufschwung auf den wir seit 10 Jahren noch alle warten! An 1. Stelle steht der Gesetzgeber, der schon viele Jahre seinen Tiefschlaf schläft. Er sollte mal die Schuldengesetze -die z.T. noch aus "Bismarckscher Ära" stammen- dahingehend ändern, dass jede noch so kleine Zahlung eines Schuldners die er sich freiwillig und ohne Zwang über Jahre vom Munde abspart, auch Tilgung an der Hauptschuld ermöglicht! Erst Zahlungen an der Hauptschuld tilgen, dann Tilgung an den Zinsen und Zinseszinsen und erst ganz zum Schluss auf die Kosten! Die ganzen "Pilotfische" rund um den Schuldner hätte gar keine Lust mehr tätig zu werden weil die Kosten erst am Schluss getilgt würden! Geht man davon aus, dass der Hauptanteil aller Schuldner weder böswillig, noch Schuldenkönige sind, so ist es unstreitig beweisbar, dass kleine Zahlungen den Kostenberg nicht erdiedrigen sondern erhöhen können.Es gibt Schulden, da könnte man 100 Jahtre zahlen sie würden niemals abnehmen!! Merkt der Schuldner das erst mal das er in ein holes Faß zahlt, und damit im Grunde nur die Dienstleister wie Anwälte Inkassounternehmen einen gut gedeckten Tisch beschert, wird er die Zahlungen sinnvoller Weise auch bald einstellen. Man sollte durchaus auch die Gegenseite mit den bekannten Begriffen wie "redlich" oder "unredlich" bewerten, und danach selektieren wer zuerst was bekommt, und wer ans Ende der Liste rutschen sollte. Die Höchsten Schulden im Lande sind die Schulden, welche jedem Schuldner und ohne ihn zu fragen auf seinem Buckel produziert werden, sodaß sich im Vergleich die einstige Hauptforderung eher wie ein jämmerliches Trinkgeld dagegen auswirkt! Letztendlich trägt die Allgemeinheit diese Kosten indirekt weil man für diese abgestürzten Menschen die zum Teil auch krank durch ihre Schulden werden oder sich aufhängen mit Sozialen Mitteln füttern muss! Wer Schulden macht und tatsächlich die Möglichkeiten hätte zu bezahlen, sich aber durch moralisch zweifelhafte Bücher wie hier beschrieben drückt, ist schlichtweg ein "Schweinehund".

Naja...
THEORETISCH entspricht dieser Kurs auch meinen Erfahrungen (davon habe ich wirklich mehr als genug). Kritik ist ja ausreichend angeführt. Ich möchte nur noch zwei Dinge hinzufügen:

1. Verschichen Inkassounternehmen i.d.R nur eine Reihe von Textbausteinen mit sich verschärfenden Drohungen anschliessend gibt es ein Vergleichsangebot und geben dann einfach auf.
Die Rechnung bleibt (je nach Vertrag dann beim Gläubiger hängen, der diese Kosten dann nicht beim Schuldner geltend machen kann. (Über Versuche die Forderungen im ausland aufzutreiben, will ich erst garnicht reden)

2. Es gibt einfach viele Schuldner die nicht zahlen können aber dennoch versuchen sich Zeit zu verschaffen. Was nutzt es da das riesige Kosten und Zeitintensive Programm gegen angebliche Schuldenkönige aufzufahren.
Das Ergebnis ist am Ende, dass der Schuldner gerade wegen der "erfogreichen" Massnahmen es nicht schafft, das nötige Geld für den Gläubiger aufzubringen. Und die EV ist am Ende nur ein Dokument, das die Aussichtslosikeit der Sache beweist.

Ich empfehle da nur eins:
Reden reden und nochmals reden und auch nach kreativen Lösungen suchen und kompromisbereit sein.

Wichtig ist immer ca. 10.000€ in bar irgendwo zu haben, um- wenn es hart auf hart kommt- in die englische Privatinsolvenz zu gehen. MAn ist seine Sorgen dann sofort los.

Mit Strafrecht bei Schuldensachen wäre ich vorsichtig! Es sei denn, man kommt damit klar wenn eines Tages ein paar kräftige in schwarz gekleidete Herren mal ein "nettes Wort" über den Gartenzaun wechseln wollen oder die eigenen Kinder in die Schule begleiten möchten.

Danke für diesen ausgezeichneten Kurs. Selten findet man im Internet derartig wertvolle und gut aufbereitete Informationen.

Anmerken möchte ich noch, dass die Möglichkeiten der Strafanzeige meiner Erfahrung nach sehr beschränkt sind. Das Vermittlungsverfahren einer von mir erstatteten Anzeige wurde etwa erst kürzlich eingestellt, obwohl die Ausgangslage wohl selten günstiger ist:

Ein Unternehmen wird nach einem sechsmonatigen Verfahren für zahlungsunfähig erklärt. Der Vater des Geschäftsführers (als normaler Mitarbeiter) bestellt drei Tage später für 2000 Euro. Die Leistung wird natürlich nicht bezahlt. Gegenüber dem Staatsanwalt gibt er an, dass er von der Zahlungsunfähigkeit nichts gewusst habe. Der Staatsanwalt ist der Meinung, dass diese Aussage nicht widerlegt werden kann und stellt das Verfahren ein.

Da fragt man sich schon, was denn noch alles an Verdachtsmomenten vorliegen muss, um eine Sache überhaupt einmal vor ein Strafgericht zu bringen. Was das Strafrechtliche anbelangt, sind Schuldenkönige meiner Meinung nach schon klar im Vorteil.

zum anonymen Kommentar vom 09.11.09.:

Eigentlich sprechen manche Beiträge für sich und brauchen bedürfen keiner weiteren Anmerkung - so auch Ihrer. Ich will deshalb nur den Hinweis anfügen, dass man diese Art von "Oberlehrerhaftigkeit" auch häufig bei Staatsanwälten erlebt.

Eine grundlegende Einführung in die Insolvenzstraftatsbestände, ebenfalls aus der Feder von Frau Dr. Ulbricht, finden Sie unter der URL http://www.akademie.de/direkt?pid=55193&page=3

Alles Quatsch, es ist nicht gesetzlich Verboten Schulden zu haben. Es ist kein Problem eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben, wenn man vorher sein Vermögen gerettet hat. z.B. durch Übertragung auf eine anoyme Holding oder Trust, oder einfach anonym in Edellmetall gewandelt. Auch eine Geschäftsgründung trotz bestehenden Gewerbeverbots ist problemlos über Treuhänder möglich.
Dieser "Kurs" oder "Lehrgang" ist einfach nur Oberlehrerhaft. Man muss ernsthaft überlegen, wer hier der "Böse" ist. Der Schuldenkönig oder der Verfasser dieses "Kurses".

Tip: Sofern der Schuldner selber Gewerbetreibender, Geschäftsführer einer jur. Person oder Betriebsleiter ist: Dem Schuldner mit Antrag auf Einleitug eines Gewerbeuntersagungsverfahrens gem. § 35 Abs. 1 GewO bzw. § 35 Abs. 7a GewO (bei Geschäftsführern) drohen. Zwar ist das bloße Bestehen vereinzelter zivilrechtl. Verbindlichkeiten für sich allein genommen noch kein Untersagungsgrund, häufig wurde jedoch schon die EV abgegeben und dann beginnen die meisten Gewerbeämter mit einer Standartabfrage zur gewerbechtlichen ZUverlässigkeit bei verschiedenen Behörden, was für den Schuldner sehr häufig zu sehr unangenehmen Überraschungen führt.

Ich weiß, dass vielen Schuldnern wegen "anhaltender wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit" (tats. Leistungsunwilligkeit) das Gewerbe entzogen wurde. Meistens sogar mit erweiterter Gewerbeuntersagung: Es wird nicht nur das konkret ausgeübte Gewerbe, sondern sämtliche Gewerbe und Vertretungsfunktionen untersagt. Und das wird zudem auch noch in Gewerbezentralregister eingetragen.

Das Ordnungsamt kann sogar noch eine Gewerbeuntersagung (für die Zukunft) aussprechen, wenn das Gewerbe zwischenzeitlich (ggfs mißbräuchlich, um den Anschein zu erwecken, es bestehe kein Gewerbe mehr, abgemeldet wird).

Und wenn das alles dem Schuldner klar wird, erlebt man häufig einen Sinneswandel.

Diese Drohung hilft in sehr vielen Fällen!!!

Schöner Beitrag, nur bei vielen Ihrer Gegenmaßnahmen hängt es oft ab den Nachweis zu führen. Vermuten etc kann man viel, nur man muss es eindeutig beweisen. Ansonsten sind die geschilderten Gegenmaßnahmen für die Katz und können auch nach hinten losgehen.
Es ist doch so einfach selbst den Ablauf MB, VB, EV zu betreiben. Wenn es einer nicht kann, nur über Anwalt, da dessen Kosten vor Gericht durchsetzbar, Inkassokosten dagegen bedenklich.

Vor allem sollte man sich abgewöhnen, wenn Kunden die 2. Rg. nicht zahlen, Arbeit erst wieder aufnehmen wenn Rg. bezahlt ist. Sage nur manchmal ist weniger mehr. Der Satz des Wirtschaftsjuristen stimmt voll und ganz, "schlechten Geld nicht noch ein Gutes hinterher zu werfen".

Denn die Schuldner die sich auskennen, leben von Ihrem gesicherten Vermögen bis ans Lebensende. Ach ja die schlimmsten Schuldner sind Bund, Länder Gemeinden und Städte. Eigentlich alle öffentlichen Auftraggeber. Unter meinen Kunden leider da viele drunter. Im Endeffekt finanzieren die die Auftraggeber.

Eins zum Schluss, es gibt auch genügend Schuldner, welche versuchen wieder auf die Beine zu kommen, aber die Gläubiger sabotieren, anders kann man es nicht nennen, mit der Folge das der Schuldner erst Recht dazu getrieben wird nicht mehr zahlen zu wollen. Habe selber einen Schuldner der das versucht um seine Schulden durch eine neue Selbstständigkeit ab zu bauen. Ich un 2 andere Gläubiger sind Ihm entgegen gekommen, nur einer spielt nicht mit. Resultat: Privatinsolvenz und WVP. Hat nicht mehr lang. Folge keine bekommt einen Cent mehr.

Tja es ist nicht immer alles Schwarz Weiss oder gute Gläubiger böse Schuldner oder umgekehrt.schlecht

toller Beitrag - sehr informativ - habe beruflich auch mit Forderungsausfällen etc. zu tun und finde den Beitrag sehr hilfreich im Umgang mit Schuldnern.

Nett aber unnötig!

Wer in der Zwangsvollstreckung erfahren ist, der kennt die Pfändung des Herausgabeanspruches gegen Dritte als durchaus erfolgversprechende Methode. Der Trick dabei ist nämlich, dass Sie nicht die Forderung, sondern den Herausgabeanspruch pfänden. Zahlt der Dritte also dem Schuldner den Betrag aus, der dem Schuldner zusteht, dann ist dies völlig unerheblich. Denn er haftet in jedem Fall bei einer Pfändung des Herausgabeanspruches. Wenn man das den "Dritten" klar macht, sind sie meist recht schnell zur Herausgabe bereit. Es handelt sich also um eine, wenn auch nicht sehr häufige, aber recht effektive Zwangsvollstreckungsmaßnahme.

Bei Kleinforderungen ist der klassische Weg über die Zwangsvollstreckung unrentabel. Deshalb sollten Sie Ihre Forderung lediglich gegen Verjährung schützen (das geht auch ohne anwaltliche Hilfe) und ggf. einen Dienstleister mit der weiteren Beitreibung beauftragen, der auf Erfolgsbasis arbeitet. Dann sind auch Kleinforderungen gegen einen "Schuldenkönig" durchsetzbar. Von Strafanzeigen wie dies hin und wieder von anwaltlicher Seite empfohlen wird, halte ich wenig. In der Praxis verlaufen sie in der Regel im "Sande".

Die dargestellten Möglichkeiten einem "Schuldenkönig" Herr zu werden sind sicherlich korrekt. Problematisch wird die Geschichte jedoch spätestens dann, wenn es sich um die Beitreibung von Schulden handelt die nur wenige Hundert Euro betragen. Da ist es sehr schnell unrentabel sein Recht wahr zu nehmen.

Die Kosten für Mahnbescheide, Anwälte und Gerichte sind erkläglich und müssen üblicherweise erst einmal vorab hingelegt werden. Ob diese jemals zurückfliessen steht dann schlicht in den Sternen.

Guten Tag,

soeben habe ich diesen Artikel gelesen mit den darin empfohlenen "Gegenmaßnahmen". Als erfahrener Wirtschaftsanwalt, der seit Jahren auch Forderungseinzug betreibt, darf ich anmerken, daß die Rechtsausführungen überwiegend zutreffen.

Leider zeigt die Realität, daß aber die Durchführung in der Praxis sehr schwierig ist und vor allem hohe Kosten verursacht, die zunächst vom Gläubiger zu tragen sind. Ich spreche noch nicht mal von den Anwaltskosten, sondern z. B. von den Gerichtskosten die verpfllichtend einzuzahlen sind; eine Klage gegen den "Mittäter" nach dem Anfechtungsgesetz wird eben vom Gericht erst dann zugestellt, wenn die Kosten hierfür einbezahlt sind.

Werden also all die Maßnahmen durchgeführt, dann übersteigen die Kosten häufig den Wert der beizutreibenden Forderung. Der Vollstreckungserfolg bleibt ungewiss. Leider hat der "Schuldenkönig" also teilweise Erfolg mit seinen "Strategien". Es wäre Sache des Gesetzgebers hier zu handeln, aber der hat wenig Interesse an Privatforderungen von Bürgern gegen Bürger. Im Gegenteil, die Pfändungsgrenzen werden erhöht, damit der Schuldner nicht vom Staat beahlt werden muß. Nun plädiere ich nicht dafür keine Maßnahmen zu ergreifen, aber oft ist es sinnvoller, dem "schlechten Geld nicht noch ein Gutes hinterher zu werfen".

Fazit: Entscheidend ist sich VOR Vertragsschluß über denjenigen ein Bild zu machen, mit dem man Geschäfte machen will; Auskungftsmöglichkeiten und Sicherungsmittel gibt es genügend. Liefern diese nicht die gewünschte Sicherheit, ist ein nicht abgeschlossenes Geschäft oft das Bessere. Ansonsten läuft man seiner Forderung -kostenintersiv- hinterher.

Empfehlenswert ist manchmal die Einleitung strafrechtlicher Schritte, die den Schuldern häufig zur Zahlung bewegen; dieser Weg ist auch nicht teuer.

es ist schon erschreckend niedergeschrieben zu lesen was mir gerade passiert Die tips in verbindung mit anwaltlicher hilfe helfen hoffentlich weiter

Nett, aber ein pfiffiger Schuldner hat weitaus mehr Möglichkeiten als hier geschildert. Und gegen diese Möglichkeiten ist (leider) kein Kraut gewachsen.
Sehr vorsichtig wäre ich mit evtl. Strafanzeigen. Der Schuss kann gewaltig nach hinten losgehen. So gab es vor nicht allzulanger Zeit im schwäbischen ein interessantes Verfahren gegen einen Gläubiger, der dem Schuldner drohte: "... wenn Sie nicht zahlen, zeigen wir Sie an ...". Der Gläubiger wurde wegen Nötigung verurteilt. Tja. So gerecht ist die Welt ...

Der Ratgeber orientiert sich an der AKTUELLEN Fassung des Schuldenkönigs vom April 2007. D.h. nicht wir stellen den Urheber bewusst einfältig dar, sondern er sich selbst, wenn er trotz der Entwicklung in diesem Bereich quasi alte Hüte als 'aktuell' verkauft.

Die Redaktion

Netter Beitrag, vielen Dank!
Aber die Schuldenkönig-Bibel ist schon sehr alt, man sollte es unterlassen, den Urheber als so einfältig darzustellen, vor ein paar Jahren waren noch einige Sachen einfacher möglich als jetzt.

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