Das fünfte Kapitel: Die Schwächen der Großunternehmen
Sein Trick: Kommunikationsschwächen im Unternehmen ausnutzen
Zitat "Schuldenkönig"
Recht effektiv lässt sich ein Großunternehmen auch durch Scheckzahlung verwirren, sprich: nicht ganz korrekte Schecks, die zur scheinbaren Zahlung eingereicht werden. Sie könnten z.B. die Unterschrift vergessen, den Scheck versehentlich drei Jahre vordatieren, verschiedene Beträge angeben, z.B. in Worten 1.210 Euro, in Zahlen 1200 Euro, natürlich alles immer mit dem freundlichen Begleitbrief mit dem guten Willen und der schnellen Abwicklungsabsicht.
Warum? - Weil Ihre Akte dann von der "Rechtsabteilung" an die "Inkasso-Abteilung" zurückgereicht wird, nur um dann an "Finanzen" weitergeleitet zu werden. Spätestens die Bank erkennt dann den Irrtum und der Scheck wird als "ungültig" retourniert. Ihre Akte geht wieder ans Inkasso. Inkasso schreibt Ihnen einen Brief und weist Sie auf den Irrtum hin. Dann folgt die Erinnerung, dann die Mahnung, und so landet Ihre Akte wieder bei der Rechtsabteilung. Mit ein bisschen Glück und Timing zieht sich dieses Manöver über mindestens drei Monate hin. Nicht vergessen: Sie beantworten Korrespondenz so langsam wie möglich, aber so schnell wie nötig.
Noch verwirrender ist das Spiel, wenn Sie dem Gläubiger nach ca. sechs Wochen schreiben und ihn auf Ihren versehentlich fehlerhaften Scheck aufmerksam machen. Sie entschuldigen sich und legen einen neuen Scheck bei, selbstverständlich auch fehlerhaft. Der Fehler sollte allerdings ein anderer sein.
Nach wiederum sechs Wochen entschuldigen Sie sich wieder und legen einen fehlerfreien Scheck bei. Der platzt jetzt natürlich, aber bevor es soweit ist, weisen Sie das Unternehmen freundlichst darauf hin, Sie haben leider vergessen, dass Ihr Konto derzeit keine ausreichende Deckung aufweist. Aber Sie werden natürlich zahlen - wenn gewünscht per Überweisung - sobald Sie wieder über Guthaben verfügen... wahrscheinlich schon nächste Woche.
Der Schuldenkönig deutet es schon an: Jeder vernünftig denkende Mensch riecht hier den Braten. Er unterschätzt es, wenn er glaubt, in Großunternehmen säßen keine Angestellten mit Entscheidungskompetenzen, die auf die Tricks eines Schuldenkönigs nicht hereinfallen. In einem gut organisierten Forderungsmanagement, das auch abteilungs- oder bereichsübergreifend arbeitet, haben die Machenschaften des Schuldenkönigs keine Chance.
Wenn Sie merken, dass Sie es mit einem Schuldenkönig zu tun haben und er ihnen einen fehlerhaften Scheck ausgestellt hat, dann fackeln Sie nicht lange. Neben der schnellen Einreichung der Klage sollten Sie durch einen Rechtsanwalt auch prüfen lassen, ob hier nicht ein strafrechtlich relevantes Handeln vorliegt. Möglicherweise hatte der Schuldenkönig nämlich schon bei Abschluss des Vertrages gar nicht vor, seine Rechnung zu begleichen.
Eine Häufung von Scheck- oder Wechselprotesten kann ein Indiz für die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens sein. Daher sollten Sie sehr sorgfältig prüfen, ob Sie als Gläubiger einen Insolvenzantrag hinsichtlich des Unternehmens eines Schuldenkönigs stellen.
Aber Vorsicht: Sollte der Schuldenkönig unter dem Druck des drohenden Insolvenzantrages eine Zahlung leisten und schon kurze Zeit später tatsächlich ein Insolvenzantrag gestellt werden, dann kann die Zahlung an Sie eine Gläubigerbenachteiligung im Sinne der Insolvenzordnung darstellen.
Insolvenzgläubiger werden nach ständiger Rechtsprechung immer dann benachteiligt, wenn die Insolvenzmasse durch die - anfechtbare - Schuldnerzahlung verkürzt worden ist, also dann, wenn die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die fragliche Zahlung bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise sich günstiger gestaltet hätte (siehe dazu die Entscheidung des BGH in BGHZ, 124, S. 76, 78.). Solche Zahlungen stellen nämlich Rechtshandlungen im Sinne des § 133 Abs. 1 InsO dar und sind, soweit sie innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren vor Insolvenzeröffnung vorgenommen werden, anfechtbar.
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