"Schuldenkönig": Schuldner-Tricks und Gegenmaßnahmen

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 29. August 2007
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Das achte Kapitel: Sich vor einer Klage drücken

Sein Trick: Die Niederlegung des Poststückes vereiteln

Nun ist es doch "passiert", der Postbote hat in der Wohnung des Schuldenkönigs zwar niemanden angetroffen, aber dennoch droht dem Schuldenkönig Gefahr, weil der Postbote das Schreiben "niederlegen" konnte.

Zitat "Schuldenkönig"

"Legt" der Postbeamte "die Urkunde nieder", d.h. finden Sie einen weißen Zettel mit dem Hinweis auf den Blauen Brief (den Sie jetzt gefälligst voller (Ehr-)Furcht selber bei der Post abholen sollen) in Ihrem Briefkasten, wird dieser anonym mit dem Vermerk "verzogen, siehe Nachsendeantrag" an die Post zurückgesandt.

Kann der Postbote das Schriftstück nicht an eine zum Empfang berechtigte Person aushändigen und auch nicht in den Hausbriefkasten einwerfen, weil der Schuldenkönig beispielsweise den Briefkasten abgeschraubt hat, um sich vor unliebsamer Post zu "schützen" dann erfolgt die Zustellung durch Niederlegung. Die entsprechenden Fristen beginnen zu laufen, völlig unabhängig davon, ob der Schuldenkönig das Schriftstück abholt oder nicht. Wird das Schriftstück aufgrund des bestehenden Nachsendeantrages an die neue Anschrift gesandt und dort ein Zustellversuch unternommen, obwohl der Schuldner dort gar nicht wohnt, dann gilt diese Zustellung als erfolgt (siehe oben). Es mag dann der Entscheidung des Richters obliegen, welche der Zustellungen er als wirksam betrachtet, diejenige in der Wohnung, in welcher der Schuldenkönig wohnt und deren Zustellung er durch den Nachsendeauftrag vereitelt hat oder diejenige unter der Nachsendeanschrift.

Wie finden Sie nun heraus, wo der Schuldenkönig tatsächlich seine Wohnung unterhält? Einige Inkassounternehmen unterhalten einen eigenen Außendienst, der unter der angegebenen Schuldneradresse schon einmal recherchiert. Trifft er den Schuldenkönig unter der Anschrift nicht an und haben Sie Ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anschrift, dann kann der Außendienst seriös, aber verlässlich auch schon mal im Umfeld Erkundigungen einholen, ob denn der Schuldenkönig hier tatsächlich wohnt. Sind die Nachforschungen ohne Erfolg, dann bleibt Ihnen nur die Einschaltung eines Detektivs.

Zitat "Schuldenkönig"

Eine "öffentliche Zustellung" (z.B. als Bekanntmachung am "Schwarzem Brett" des zuständigen Gerichts) wird in der ZPO 302 ff. geregelt und ist nur dann möglich, wenn Ihr Aufenthalt unbekannt ist. Ihre Wohnanschrift ist aber bekannt (Ihre Meldeanschrift). Nur erreicht Sie hier niemand. Es gibt aber keine Vorschrift, die besagt, Sie müssen Ihre Post an Ihrer Meldeanschrift empfangen, hier immer erreichbar sein und auf eventuelle "Zustellungen" von "Blauen Briefen" warten.

Eine wirksame Zustellung kann in jedem Fall erfolgen. Eine öffentliche Zustellung ist daher entbehrlich.

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