Das dritte Kapitel: Seine Tipps zum Zeit gewinnen
Sein Trick: Ablenken und den Gläubiger beschäftigen
Zitat "Schuldenkönig"
Auch effektiv ist es, sich auf besondere Vereinbarungen mit einem Angestellten der Gläubigerfirma zu berufen, der entweder nie existierte oder nicht mehr für die Firma arbeitet. Sie können sich so z.B. auf die Zusage von Geschäftsführungsassistent Dr. Mahlberg beziehen, der Ihnen doch ein Zahlungsziel von 36 Monaten zugesichert hatte. Ihr Gläubiger muss wieder ermitteln, ob, wann und wo Dr. Mahlberg tätig war. Wenn er Sie um eine Kopie dieser Zusage bittet, kontern Sie mit einem "Sie wissen ganz genau, um was es sich handelt". Natürlich stellen Sie dann ggf. nach Wochen und "nach erneuter Durchsicht Ihrer Unterlagen" wieder fest, dass der erwähnte Mahlberg tatsächlich für eine andere Firma tätig war, und Sie irrtümlich die Vereinbarungen verwechselt hatten (siehe "Die Schwächen der Großunternehmen" - folgt)
Auch diese Variante gehört in die Rubrik "Verwirrung stiften", die allerdings nur in größeren Unternehmen funktionieren wird, die anonymer sind und in denen nicht jeder jeden Mitarbeiter kennt.
Mit diesem Trick kann der Schuldenkönig schon deshalb nicht landen, weil Sie grundsätzlich sämtliche Absprachen, die nach Vertragsschluß getroffen werden, und sei es, dass es sich um vermeintliche Kleinigkeiten handelt, stets schriftlich bestätigen. Um von vornherein Klarheit zu schaffen, sollten Sie diese Vorgehensweise in Ihren AGB verankern. Sollte sich der Schuldenkönig also auf irgendwelche mündlichen Absprachen, mit wem auch immer, berufen wollen, dann verweisen Sie ihn klar und unmissverständlich auf die Gepflogenheiten Ihres Hauses.
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