"Schuldenkönig": Schuldner-Tricks und Gegenmaßnahmen

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 29. August 2007
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Das dritte Kapitel: Seine Tipps zum Zeit gewinnen

Sein Trick: Mal wieder für Verwirrung sorgen

Zitat "Schuldenkönig"

Da Sie eigentlich keinen echten Grund haben, nicht zu zahlen, führt Ihre freundliche Einrede beim Gläubiger bereits zur Verwirrung. Er muss sich mit der Angelegenheit befassen, Unterlagen überprüfen, Arbeit investieren. Das kostet Zeit. So lange Ihr Gläubiger keine Stellung zu Ihrer Einrede genommen hat, retournieren Sie seine "Erinnerungsschreiben" mit dem Hinweis auf Ihre Einrede. Sollte der Gläubiger Ihre Einrede dann als unbegründet zurückweisen, können Sie diese "Absage" in Frage stellen und sich so schön weiter streiten. Jede "Erinnerung" wird so bis "zur Klärung der Angelegenheit" mit einem handschriftlich "siehe mein Schreiben vom XY" kommentarlos retourniert.

Hierzu gehört es natürlich auch, auf Schreiben zu verweisen, die überhaupt nicht existieren. Der Gläubiger sucht so verzweifelt nach dem "Schreiben vom 12.12.", obwohl Sie dieses nie geschrieben haben. Er muss Ihnen wiederum mitteilen, dass ein Schreiben vom 12.12. nicht existiert. Sie könnten dann behaupten, er müsse das Schreiben wohl verloren haben. Kein Wunder, dass in diesem Chaos nicht klar zu erkennen ist, wie sehr Sie doch im Recht sind. Wochen später entschuldigen Sie sich dann mit einem "Sorry, mein Schreiben vom XY bezog sich nicht auf das vom 12.12., sondern auf die Korrespondenz vom 10.12.". Das Schreiben vom 10.12. existiert tatsächlich, hat aber mit der Angelegenheit nichts zu tun...

Profis berufen sich so auch auf "Einschreiben", die nicht existieren oder per normaler Post ausgeliefert worden sind. Wenn der Gläubiger behauptet, kein Einschreiben erhalten zu haben, müssen zunächst angebliche "Nachforschungsanträge" gestellt werden, die sich wiederum Wochen hinziehen.

Auch diese Masche zieht nicht. Will Sie der Schuldenkönig auf eine falsche Fährte locken, indem er auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Sie partout in Ihren Unterlagen nicht finden und auch gar nicht finden können, weil es letztendlich gar nicht existiert, dann fordern Sie ihn auf, Ihnen das angebliche Schreiben in Kopie unverzüglich per Fax oder per E-Mail-Anhang zukommen zu lassen. Dann kommt es nämlich auch gar nicht mehr darauf an, ob er das Schreiben mit normaler Post oder per Einschreiben versandt hat. Geht das vermeintliche Schreiben nicht innerhalb der gesetzten Frist bei Ihnen ein, dann sehen Sie sich leider gezwungen, umgehend Klage einzureichen.

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