Schuldner-Tricks und Gegenmaßnahmen: Keine Angst vorm "Schuldenkönig"!

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 11. Juni 2012
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Über die Autorin:

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Dr. Ellen Ulbricht ist Juristin und Unternehmensberaterin. 15 Jahre lang war sie in leitender Position im Inkassobereich in der Bearbeitung von Forderungen von Selbstständigen und KMU tätig. Daneben ...

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Die Tipps des Schuldenkönigs, um Zeit zu gewinnen (Anmerkungen zum dritten Kapitel)

Sein Tipp: Alles erst einmal abstreiten

Das Spiel auf Zeit kennen wir doch schon und das kann Sie als erfahrenen Gläubiger nicht aus der Ruhe bringen.

Zitat "Schuldenkönig"

Zitat Anfang

Abstreiten: Sollte Sie einen juristisch fundierten Grund haben, nicht zahlen zu müssen, und sollte er noch so wage sein, ist der Zeitpunkt gekommen, ihn zu formulieren. Die üblichen "Einreden" sind z.B. der Hinweis auf einen Mangel, den Sie auch (fernmündlich) erwähnt hatten, der aber nie behoben worden ist (Produkt A nie bestellt, sondern Produkt B, Produkt wegen blablabla nicht zu gebrauchen, bestellte Lieferung nie erhalten, Werbung verspricht etwas ganz anderes etc.). In jedem Fall hatten Sie bereits (fernmündlich) um Richtigstellung gebeten. Nichts ist passiert und Sie werden langsam sauer. Die Schmerzgrenze ist erreicht. Ihnen reicht es jetzt aber wirklich. Was für eine Unverschämtheit.... Eine Zahlung, wenn überhaupt rechtens, ist erst nach der Lösung des Problems möglich.

Zitat Ende

Mängel an der Ware oder der Leistung zu behaupten, nach dem Motto "Irgendein Haar in der Suppe wird sich schon finden", obwohl die Leistung mängelfrei ist, ist einer der beliebtesten Schuldnertricks. Setzen Sie dem Schuldenkönig eine kurze, aber angemessene Frist, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, damit Sie den angeblichen Fehler entweder beseitigen oder eine andere Lösung finden können. Teilen Sie ihm gleichzeitig mit, dass Sie unverzüglich nach Ablauf der Frist weitere Schritte einleiten werden.

Wenn Sie hingegen sicher sind, dass Ihre Leistung oder Ihre Ware mängelfrei war, dann sollten Sie umgehend Klage einreichen. Beantragen Sie nämlich einen Mahnbescheid, dann wird der Schuldenkönig kurz vor Ablauf der Frist Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit der gleichen Argumentation einreichen und er ist seinem Ziel wieder ein Stück näher. Er hat wieder einmal Zeit gewonnen.

Sein Trick: Mal wieder für Verwirrung sorgen

Zitat "Schuldenkönig"

Zitat Anfang

Da Sie eigentlich keinen echten Grund haben, nicht zu zahlen, führt Ihre freundliche Einrede beim Gläubiger bereits zur Verwirrung. Er muss sich mit der Angelegenheit befassen, Unterlagen überprüfen, Arbeit investieren. Das kostet Zeit. So lange Ihr Gläubiger keine Stellung zu Ihrer Einrede genommen hat, retournieren Sie seine "Erinnerungsschreiben" mit dem Hinweis auf Ihre Einrede. Sollte der Gläubiger Ihre Einrede dann als unbegründet zurückweisen, können Sie diese "Absage" in Frage stellen und sich so schön weiter streiten. Jede "Erinnerung" wird so bis "zur Klärung der Angelegenheit" mit einem handschriftlich "siehe mein Schreiben vom XY" kommentarlos retourniert.

Hierzu gehört es natürlich auch, auf Schreiben zu verweisen, die überhaupt nicht existieren. Der Gläubiger sucht so verzweifelt nach dem "Schreiben vom 12.12.", obwohl Sie dieses nie geschrieben haben. Er muss Ihnen wiederum mitteilen, dass ein Schreiben vom 12.12. nicht existiert. Sie könnten dann behaupten, er müsse das Schreiben wohl verloren haben. Kein Wunder, dass in diesem Chaos nicht klar zu erkennen ist, wie sehr Sie doch im Recht sind. Wochen später entschuldigen Sie sich dann mit einem "Sorry, mein Schreiben vom XY bezog sich nicht auf das vom 12.12., sondern auf die Korrespondenz vom 10.12.". Das Schreiben vom 10.12. existiert tatsächlich, hat aber mit der Angelegenheit nichts zu tun...

Profis berufen sich so auch auf "Einschreiben", die nicht existieren oder per normaler Post ausgeliefert worden sind. Wenn der Gläubiger behauptet, kein Einschreiben erhalten zu haben, müssen zunächst angebliche "Nachforschungsanträge" gestellt werden, die sich wiederum Wochen hinziehen.

Zitat Ende

Auch diese Masche zieht nicht. Will Sie der Schuldenkönig auf eine falsche Fährte locken, indem er auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Sie partout in Ihren Unterlagen nicht finden und auch gar nicht finden können, weil es letztendlich gar nicht existiert, dann fordern Sie ihn auf, Ihnen das angebliche Schreiben in Kopie unverzüglich per Fax oder per E-Mail-Anhang zukommen zu lassen. Dann kommt es nämlich auch gar nicht mehr darauf an, ob er das Schreiben mit normaler Post oder per Einschreiben versandt hat. Geht das vermeintliche Schreiben nicht innerhalb der gesetzten Frist bei Ihnen ein, dann sehen Sie sich leider gezwungen, umgehend Klage einzureichen.

Sein Trick: Ablenken und den Gläubiger beschäftigen

Zitat "Schuldenkönig"

Zitat Anfang

Auch effektiv ist es, sich auf besondere Vereinbarungen mit einem Angestellten der Gläubigerfirma zu berufen, der entweder nie existierte oder nicht mehr für die Firma arbeitet. Sie können sich so z.B. auf die Zusage von Geschäftsführungsassistent Dr. Mahlberg beziehen, der Ihnen doch ein Zahlungsziel von 36 Monaten zugesichert hatte. Ihr Gläubiger muss wieder ermitteln, ob, wann und wo Dr. Mahlberg tätig war. Wenn er Sie um eine Kopie dieser Zusage bittet, kontern Sie mit einem "Sie wissen ganz genau, um was es sich handelt". Natürlich stellen Sie dann ggf. nach Wochen und "nach erneuter Durchsicht Ihrer Unterlagen" wieder fest, dass der erwähnte Mahlberg tatsächlich für eine andere Firma tätig war, und Sie irrtümlich die Vereinbarungen verwechselt hatten (siehe "Die Schwächen der Großunternehmen" - folgt)

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Auch diese Variante gehört in die Rubrik "Verwirrung stiften", die allerdings nur in größeren Unternehmen funktionieren wird, die anonymer sind und in denen nicht jeder jeden Mitarbeiter kennt.

Mit diesem Trick kann der Schuldenkönig schon deshalb nicht landen, weil Sie grundsätzlich sämtliche Absprachen, die nach Vertragsschluß getroffen werden, und sei es, dass es sich um vermeintliche Kleinigkeiten handelt, stets schriftlich bestätigen. Um von vornherein Klarheit zu schaffen, sollten Sie diese Vorgehensweise in Ihren AGB verankern. Sollte sich der Schuldenkönig also auf irgendwelche mündlichen Absprachen, mit wem auch immer, berufen wollen, dann verweisen Sie ihn klar und unmissverständlich auf die Gepflogenheiten Ihres Hauses.

Sein Trick: Leere Versprechungen ohne Ende

Zitat "Schuldenkönig"

Zitat Anfang

Versprechen schaffen Hoffnung. Hoffnung bedeutet Zeitgewinn. So lange der Gläubiger noch die Illusion hat, doch noch an sein Geld zu kommen, wird er auf gerichtliche Maßnahmen verzichten. Denn die kosten ihm erst einmal wieder Geld, das Ihnen zwar in Rechnung gestellt wird, was aber nur wenig bringt, wenn Sie Rechnungen nicht zahlen. Sie müssen diese Illusion erhalten. Erkennen Sie Ihre (obigen) Irrtümer an, bitten Sie freundlich um Entschuldigung. Schreiben Sie, wie Sie bald wieder zu Geld kommen werden, und wie Sie ihn dann sofort zahlen werden - mit einem Bonus als Dankeschön für das gezeigte Verständnis. Alles nur eine Frage der Zeit (na, logisch!). Nur jetzt, jetzt im Moment fehlt Ihnen eben die Liquidität. Wie gerne würden Sie die Angelegenheit endlich zu Ende bringen und alle Ansprüche befriedigen...

Zitat Ende

Als erfahrener Gläubiger lassen Sie sich keinesfalls ohne Gegenleistung hinhalten. Wie Sie vorgehen können, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Sein Trick: Zahlungsversprechen abgeben ohne Zahlungsabsicht

Zitat "Schuldenkönig"

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Ratenzahlung: Wenn auch Ihre leeren Versprechungen nicht mehr ziehen, machen Sie ihm ein freiwilliges Angebot, um Ihren guten Willen unter Beweis zu stellen: Schreiben Sie ihm, warum Sie zahlen wollen, aber im Moment nicht können, aber wirklich bemüht sind, zu zahlen. Die alte Leier. Aber: Jetzt könnten Sie die Rechnung in Raten zahlen, z.B. 20 Euro pro Monat. Legen Sie Ihrem Schreiben die erste Rate unaufgefordert bei.

Ihr Gläubiger wird jetzt extra kritisch auf die versprochene zweite Rate warten. Sie schicken Sie ihm pünktlich. Genau so die dritte oder vierte. Sie kaufen sich so für 20 Euro je einen Monat Zeit. Zeit, die Sie - wie noch im Kapitel Konkurs genau erklärt - dringend benötigen. Nicht umsonst heißt es: Zeit ist Geld. 20 Euro für einen Monat. Unter Umständen lässt sich aus der de facto akzeptierten Ratenzahlung ein Anspruch Ihrerseits auf die Ratenzahlung ableiten, d.h. der Gläubiger kann nicht mehr das gesamte Schuldenvolumen einklagen, sondern nur überfällige Raten...

Zitat Ende

Auch auf diese Situation sind Sie bestens vorbereitet. Grundsätzlich ist gegen ein Ratenzahlungsangebot nichts einzuwenden, aber wir kennen den Schuldenkönig inzwischen sehr gut und wissen, dass er es mit der Ratenzahlung gar nicht ernst meint.

Deshalb sollten Sie sich auf ein Ratenzahlungsangebot nur unter der Voraussetzung einlassen, dass der Schuldenkönig seine Zahlungswilligkeit und -fähigkeit unter Beweis gestellt hat. Das will er ja auch, indem er uns eine mickrige Rate "als guten Willen" anbietet.

Diesen Schuh sollten Sie sich keinesfalls anziehen. Fordern Sie ihn deshalb auf, eine erste Zahlung (Teilzahlung) innerhalb von 2 bis 3 Tagen zu leisten. Diese Teilzahlung muss vom Betrag her deutlich höher sein (empfehlenswert ist ein Drittel der Gesamtforderung), als die nachfolgenden einzelnen Raten. Erst wenn der Schuldenkönig den Teilbetrag fristgerecht und vollständig beglichen hat, schließen Sie mit ihm die Ratenzahlungsvereinbarung ab. Vorher sollten Sie keine Zugeständnisse machen.

Vergessen Sie auf keinen Fall die Verfallklausel, andernfalls nutzt der Schuldenkönig dieses Versäumnis nämlich schamlos aus, zahlt eine Rate und lässt sich dann mit den weiteren Raten Zeit. Schließlich will er sich weiterhin vor dem Bezahlen drücken und Sie haben keine Möglichkeit, die Ratenzahlung zu kündigen.

Möglicherweise wird sich der Schuldenkönig sogar auf diesen Handel einlassen, denn er glaubt noch immer, dass er sein Spiel weiterbetreiben kann. Deshalb sollten Sie in jedem Fall überlegen, ob Sie die Gewährung einer Ratenzahlung an weitere Voraussetzungen knüpfen wollen. Nichts scheut der Schuldenkönig mehr als einen Titel, aus dem Sie gegen ihn unverzüglich vollstrecken können. Drehen Sie also den Spieß um, und gewähren Sie ihm, nachdem die wie oben beschriebene Teilzahlung eingegangen ist, eine Ratenzahlung nur unter der Voraussetzung, dass er sozusagen als Gegenleistung für Ihr Entgegenkommen ein notarielles Schuldanerkenntnis unterzeichnet. Das hat den Vorteil, dass Sie einen vollstreckbaren Titel in der Hand halten, aus dem Sie unverzüglich vollstrecken können, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen aus der Ratenzahlung nicht nachkommen sollte. Eher dürfte der Schuldenkönig vom Blitz getroffen werden, als dass er das notarielle Schuldanerkenntnis unterzeichnet. Das wissen Sie natürlich auch. Deshalb nehmen Sie seine Entscheidung gleich vorweg: Teilen Sie ihm gleichzeitig mit, dass Sie unverzüglich Klage einreichen werden, wenn er das Schuldanerkenntnis nicht unterzeichnet. Er hat jetzt die Wahl zwischen Pest und Cholera.

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