"Schuldenkönig": Schuldner-Tricks und Gegenmaßnahmen

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 29. August 2007
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Das erste Kapitel - Tricks von vorgestern

Seine Taktik: Nie persönlich erreichbar sein

Wappnen Sie sich gleichzeitig für den nächsten fiesen Trick, mit dem er Sie weiter zermürben möchte, wenn er vorschlägt:

Zitat "Schuldenkönig"

Hier einige Verzögerungstaktiken, die Sie unbedingt einhalten sollten:

Sie dürfen niemals telefonisch direkt erreichbar sein. Missverständnisse lassen sich im Gespräch zu schnell aufklären, Unklarheiten hinterfragen. Wenn Sie eine Sekretärin haben, sind Sie nie zu erreichen. Sollten Sie keine Sekretärin haben, aber auf ein Telefon angewiesen sein, schalten Sie den Anrufbeantworter ein, oder noch besser, legen Sie Ihr Fax auf den Telefonanschluss und besorgen Sie sich anonym ein Handy mit neuer Nummer oder eine Voicemail. Ist kein Telefon mehr nötig, vergessen Sie die Telefonrechnung zu zahlen. Es wird dann automatisch abgeschaltet.

Der Schuldenkönig kennt also die "Gefahren" eines gut geführten Inkassotelefonats sehr wohl und weiß, dass im Falle der Erreichbarkeit dies schnell zu einer Klärung und letztendlich einer Zahlungsvereinbarung führen könnte.

Sie müssen also einen anderen Weg finden, um mit ihm in Kontakt zu treten. Ein einfaches Mahnschreiben wird bei ihm im besten Falle ein müdes Lächeln hervorrufen und wird ihn lediglich dazu animieren, seine Taktik etwas zu ändern.

Zitat "Schuldenkönig"

Korrespondieren Sie grundsätzlich nur über ein Postfach oder über ein Maildrop / Büroservice (siehe oben). Ihr Gläubiger muss nicht unbedingt wissen, wo Sie sich derzeit aufhalten.

Leider schätzt der Schuldenkönig Sie auch in diesem Fall falsch ein. Schließlich kennen Sie den Trick schon und haben deshalb vorgebeugt.

Lassen Sie sich stets vor einer Lieferung neben der Postfachadresse die vollständige Firmen- oder Privatadresse mitteilen. Liefern Sie grundsätzlich nicht, sofern Ihnen nur eine Postfachadresse bekannt ist.

Sollte sich der Schuldenkönig erst im Nachhinein vor unliebsamen Briefsendungen durch eine Postfachadresse "schützen" wollen, dann haben Sie die Möglichkeit, die Anschrift des Postfachinhabers durch die Deutsche Post AG in Erfahrung zu bringen. Die Post darf Ihnen nämlich unter der Voraussetzung, dass Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, die Anschrift des Postfachinhabers mitteilen. Ein berechtigtes Interesse Ihrerseits liegt in diesem Fall vor, denn Ihr Kunde entzieht sich böswillig seinen Zahlungsverpflichtungen.

Hat er sich dagegen eines Maildropservice bedient, dann hilft ein schneller Check über das Internet und die meisten Maildropadressen sind recht schnell zu identifizieren.

Zitat "Schuldenkönig"

Sollte Sie ein Gläubiger trotzdem einmal telefonisch oder persönlich antreffen, verweigern Sie freundlich jede Stellungnahme mit einem Hinweis auf Ihren Anwalt: "Ich würde das Ganze gerne schnell aufklären, aber mein Anwalt hat mich dringend vor mündlichen Absprachen gewarnt, da diese vor Gericht oft nicht mehr nachweisbar sind. Wir würden den Fall durch unser Gespräch und einem so immer möglichen späteren Disput, wer was wann angeblich gesagt hat, und was nicht, nur noch mehr verkomplizieren. Und das ist doch nicht in unserem Interesse. Ich muss das Gespräch daher hier bereits abbrechen. Danke für Ihren Anruf". Ob Sie einen Anwalt haben oder nicht, ist zweitrangig, da Ihnen ein guter Anwalt ähnliches raten würde.

Etwas Besseres könnte Ihnen im Prinzip gar nicht passieren, als dass der Schuldenkönig einen Rechtsanwalt einschaltet. Aber er hat ja gar nicht die Absicht, schnell eine Regelung herbeizuführen, deshalb ist der Hinweis auf den Anwalt nur eine seiner zahlreichen Verzögerungsvarianten.

Versucht er sich im Telefonat mit dieser Ausrede vor einer Zahlungsvereinbarung zu drücken, dann fragen Sie den Schuldenkönig ganz unvermittelt nach dem Namen und der Anschrift seines Anwaltes. Spielen Sie ausnahmsweise das Spiel mit und erklären Sie dem Schuldenkönig, es sei Ihnen ganz recht, wenn sich ein neutraler Dritter einschalte, damit die Angelegenheit endlich geklärt werden könne.

Nun kann er Ihnen natürlich einen Anwalt nennen, dem er entweder kein Mandat erteilt hat oder er nennt Ihnen eine nicht existierende Anwaltskanzlei, was Sie im Laufe des Telefonats nicht klären können. Schieben Sie auch diesem Trick ganz schnell einen Riegel vor und schlagen Sie ihm unverzüglich eine telefonische Konferenzschaltung in seinem Beisein zu dem Anwalt vor, unter dem Vorwand, man könne dann unverzüglich eine rechtlich verbindliche Vereinbarung treffen. Es ist dabei völlig unerheblich, ob Sie technisch dazu in der Lage sind, die Konferenzschaltung in die Tat umzusetzen. Vielmehr geht es darum, den Schuldenkönig mit seinen eigenen Waffen zu schlagen.

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