"Schuldenkönig": Schuldner-Tricks und Gegenmaßnahmen

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 29. August 2007
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Das zehnte Kapitel: Der Glaube an die wirtschaftliche Immunität

Sein Trick: Die eidesstattliche Versicherung als "Schuldenfreiheit"

Zitat "Schuldenkönig"

Beachten Sie bitte, dass Sie bei der Eidesstattlichen Versicherung keine falschen Angaben machen oder etwas "vergessen" dürfen, da dies bei Gegenbeweis als Meineid gewertet werden könnte. Sie würden Ihren Gegner so nur Munition geben, um ein Strafverfahren einzuleiten und Sie u.U. verhaften zu lassen. Nach Ihren ständigen Störmanövern können Sie das den Gläubigern auch kaum übel nehmen.

Weitere Möglichkeiten bleiben dem Gläubiger nicht, insbesondere, wenn Sie in der Eidesstattlichen Versicherung den Hinweis aufnehmen lassen, dass alle Anfragen der Gläubiger an Ihren Anwalt zu richten sind und eine persönliche Kontaktaufnahme (z.B. Telefonate) durch die Gläubiger als Nötigung aufgefasst werden.

Der Schuldenkönig muss es sich gefallen lassen, ein unvollständiges, ungenaues, unrichtiges oder in sonstiger Weise mangelhaftes Verzeichnis, das er im Rahmen der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ausgefüllt hat, zu ergänzen. Dies muss er persönlich erledigen, in diesem Fall kann er nicht auf seinen Anwalt verweisen.

Sehen Sie sich unbedingt die Angaben, die der Schuldenkönig in der eidesstattlichen Versicherung gemacht hat, sehr sorgfältig an. Die meisten abgegebenen Verzeichnisse entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen, weshalb eine Nachbesserung notwendig ist. Bestehen Sie in jedem Fall auf einer Nachbesserung, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Daten haben oder die Angaben "löchrig" sind.

Damit können Sie den Schuldenkönig auf Trab halten und manchmal kommen interessante Details zum Vorschein. Fragen Sie also nicht nur ganz konkret nach seiner beruflichen Qualifikation, seiner derzeitigen Tätigkeit und seinem Einkommen, sondern auch danach, wovon der Schuldner tatsächlich lebt, wenn er beispielsweise angibt, über kein eigenes Einkommen zu verfügen.

Der Schuldenkönig irrt allerdings, wenn er glaubt, jetzt schuldenfrei zu sein. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung befreit ihn nicht davor, auf Sicht seiner Pflicht zur Schuldentilgung nachzukommen.

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