"Schuldenkönig": Schuldner-Tricks und Gegenmaßnahmen

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 29. August 2007
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Das achte Kapitel: Sich vor einer Klage drücken

Sein Trick: Die Ersatzzustellung an Familienangehörige unterbinden

Zitat "Schuldenkönig"

Selbstverständlich müssen Sie vorab Personen in Ihrer Wohnung (z.B. Ehepartner, Eltern, Verwandte, Kinder) anweisen, grundsätzlich keine "Einschreiben" o.ä. für Sie entgegenzunehmen. Sie persönlich sind natürlich in keinem Fall anzutreffen: "Mein Mann ist gleich wieder zurück. Wenn Sie so lange warten möchten...?" - Wie wäre es jetzt mit einem längeren Urlaub? - Auch verschwindet Ihr (Vor-) Name am Briefkasten. Sie können Ihre Post über ein Postfach oder einen Büroservice empfangen.

Es hilft dem Schuldenkönig nicht weiter, wenn er die in seiner Wohnung anwesenden Personen anweist, die Annahme eines durch Postzustellungsurkunde zuzustellenden Schreibens zu verweigern. Zwar kann niemand gezwungen werden, ein Poststück entgegenzunehmen, die Weigerung hat allerdings Konsequenzen. Wird nämlich die Annahme eines zuzustellenden Schriftstückes ohne gesetzlichen Grund verweigert, dann gilt das Poststück als wirksam zugestellt, § 186 ZPO. Ein solches Verweigerungsrecht wird man beispielsweise einem Besucher des Wohnungsmieters ohne weiteres zubilligen, nicht aber einem Familienangehörigen, selbst wenn der Schuldenkönig die Entgegennahme ausdrücklich "verboten" hat.

Bei einem längeren Urlaub kann es dagegen zweifelhaft sein, ob der Schuldenkönig tatsächlich noch in der angegebenen Wohnung im Sinne der ZPO "wohnt". Solange sich dort allerdings noch Angehörige aufhalten, dürfte einer wirksamen Zustellung hingegen nichts im Wege stehen.

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