Das siebente Kapitel: Sein Umgang mit Rechtsanwälten
Sein Trick: Diesmal den Anwalt auf die falsche Fährte locken
Zitat "Schuldenkönig"
Nach ca. zwei Monaten beginnen Sie zu verwirren: Sie wissen, es gibt keine schärfere Waffe für einen Anwalt als ein Urteil, am besten ein Urteil des BGH oder ähnliches. Weisen Sie ihn daher freundlich daraufhin, Sie hätten sich auch ein wenig mit Jura beschäftigt, sind ein großer Fan der Wiederholungssendungen des Fernsehgerichtes, und daher auch sicher, dass Ihr Fall schon alleine aus BGH IVII/56 nicht zur Klage gebracht werden kann.
Der Anwalt muss dieses Urteil jetzt suchen - und finden. Natürlich findet er es nicht, denn es existiert nur in Ihrer Fantasie. Er wird Ihnen also schreiben, es gäbe ein derartiges Urteil nicht. Sie schreiben zurück: Gibt es doch, eben BGB IVIII/56. Jetzt darf wieder der Anwalt schreiben und auf die abweichende Urteilskennung aufmerksam machen usw. Dann entschuldigen Sie sich freundlich: Sorry, natürlich ist das genannte Urteil hier irrelevant. Das Ganze bezieht sich auf den Fall Kramer gegen Kramer, US Supreme Court 444467 - 1967.
Das ist wieder das altbekannte Spiel: Der Schuldenkönig möchte diesmal den Anwalt mit unsinnigen Dingen beschäftigen. Das lässt sich relativ einfach abkürzen. Der Schuldenkönig wird mit einer ganz kurzen Fristsetzung aufgefordert, das angeblich relevante Urteil per Fax oder Mail zu übersenden. Der Aufforderung will er natürlich nicht Folge leisten. Daher wird unverzüglich Klage eingereicht.
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