"Schuldenkönig": Schuldner-Tricks und Gegenmaßnahmen

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 29. August 2007
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Das zweite Kapitel: Seine Tipps zu Schulden und Straftat

Sein Trick: Sich ins Ausland absetzen

Immer noch glauben viele Schuldner, wenn sie sich ins Ausland absetzen, könnte ihnen nichts mehr passieren und sie träumen davon, fortan ein unbeschwertes Leben ohne Schulden genießen zu können. Deshalb erteilt der Schuldenkönig auch den vermeintlich guten Rat:

Zitat "Schuldenkönig"

Außerdem müssen Sie sich noch in dem Rechtsbereich befinden, für den das Gericht zuständig ist (z.B. Deutschland). Wenn Sie Ihr Vermögen schnell in die Schweiz verschieben, es hier in Tafelpapiere drehen, die Dokumente in den Bahamas im Safe verstecken, um dann in der Karibik Sonne, Strand und süße Senoritas zu genießen, sind Sie nicht mehr greifbar. Das Vermögen ist - genau wie Sie - verschwunden.

Um jetzt eine Straftat zu unterstellen, müsste Ihnen bewiesen werden, dass Sie vom drohenden Konkurs wussten und nicht nur "genug von dem ganzen Stress" hatten. Dies ist aber so lange unmöglich, wie Sie nicht zur Sache vernommen werden können oder entsprechende Dokumente gefunden werden. Sie können aber nicht vernommen werden, wenn Sie sich nicht im Rechtsbereich aufhalten. Und: Sie können nicht gezwungen werden, in den Rechtsbereich zurückzukehren, so lange keine ernsthafte Straftat bewiesen werden kann und ein Auslieferungsabkommen existiert.

Hier irrt der Schuldenkönig. Besteht ein dringender Tatverdacht, dass der Schuldner eine Straftat begangen hat, dann kann ein Haftbefehl ergehen. Den Haftgrund hat der Schuldenkönig dann schon selbst geliefert, indem er sich ins Ausland abgesetzt hat.

Auf Basis des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen kann ein Auslieferungsantrag bei Festnahme im Ausland gestellt werden. Grundsätzlich muss dazu ein Auslieferungsabkommen zwischen den Ländern vorliegen. Allerdings sollte sich der Schuldenkönig selbst in vermeintlich "sicheren" Ländern, also solchen, mit denen kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland besteht, nicht allzu sicher fühlen. Selbst dort lassen es die Behörden meist zu, dass deutsche Kriminalbeamte einen deutschen Straftäter aufspüren und festnehmen. Der Schuldenkönig wird allerdings in dem Staat, in dem er festgenommen wurde, auf seine Auslieferung nach Deutschland warten müssen. Und das kann bekanntlich dauern, denn schließlich wissen wir alle, dass die Mühlen der Justiz in anderen Ländern noch viel langsamer mahlen.

Zwei österreichischen Beschuldigten haben ein dringender Tatverdacht und eine Flucht über mehrere Länder gerade einen knapp einjährigen Aufenthalt in einem Untersuchungsgefängnis in Venezuela beschert, der nach Zeitungsberichten alles andere als ein Vergnügen war. Sie sollen nach dem monatelangen Aufenthalt "heilfroh" gewesen sein, endlich in eine österreichische Haftanstalt überstellt zu werden.

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